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Umstrukturierung Vorstandschaft

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Matthäus L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. Dezember 2013 - 12:21 Uhr:   

Hallo zusammen,

aus organisatorischen Gründen möchten wir die Struktur unserer Vorstandschaft möglichst zeitnah ändern, Ämter sind alle ehrenamtlich. Problem ist, dass in unserer Satzung die Wahl der Vorstandschaft nur alle zwei Jahre auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung steht (bei der jetzt bevorstehenden nicht). Zudem würden durch die neue Struktur zwei bisherige Amtsinhaber nicht mehr zur Vorstandschaft gehören, zwei neue Vorstandsfunktionen mit einem umfassenderen Aufgabengebiet und Vollmacht sollen denen übergeordnet werden. Bis zur nächsten JHV mit turnusmäßigen Wahlen können wir nicht warten.
Wie kann hier vorgegangen werden ? Reicht es aus, wenn diese zwei bisherigen Vorstandsmitglieder auf der JHV ihren Rücktritt erklären, anschließend eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen wird und zwei neue Vorstandsfunktionen gewählt werden ? Oder müssen wir nach der regulären JHV zusätzlich eine außerordentliche Sitzung einberufen, um die Satzungsänderung und Neuwahlen durchführen zu können ?

Vielen Dank schon mal
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. Dezember 2013 - 12:48 Uhr:   

Um es sauber zu machen, würde ich vorschlagen, der Gesamtvorstand beschließt für den Fall der Annahme der Satzungsänderung seinen Rücktritt (Vorratsbeschluss). Die Beschlussvorlage enthält neben den Satzungsänderungen einen Passus, dass die MV den Rücktritt akzeptiert und Wahlen für eine neu beginnende volle zweijährige Vorstandsperiode durchführt.
Nach einem Tagesordnungpunkt X für diesen Sammelbeschluss sollte ein TOP Xa für eventuelle Gesamterneuerungswahlen direkt miteingeladen werden und auch in entsprechende Unterpunkte für die einzelnen künftigen Ämter gegliedert werden.
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Matthäus L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Dezember 2013 - 09:38 Uhr:   

@Jan W: Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es auch eine Möglichkeit, den bisherigen Wahlzyklus beizubehalten ? Also vielleicht Erneuerungswahl / kommissarische Wahl für 1 Jahr bis zur nächsten regulären Wahlperiode ?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Dezember 2013 - 14:30 Uhr:   

In diesem Fall sollte der Sammelbeschluss statt Gesamterneuerungswahlen Nachwahlen beinhalten. Allerdings sollten sich alle, deren Position gegenüber der vorherigen Situation aufgewertet wird, also die einen Kompetenzzuwachs ("umfassenderes Aufgabengebiet", "übergeordnet") erfahren, einer solchen erneuten Wahl stellen, da ihnen bei ihrer ursprünglichen Wahl das Vertrauen für ein schwächeres Amt ausgesprochen wurde.
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Babs
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 10. März 2014 - 12:54 Uhr:   

Was mache ich (wahlleiter im verein), wenn in der Satzung 5 Vorstandsmitglieder stehen und sich aber zur Wahl nur 3 Mitglieder gestellt haben? Kann ich einen sogenannten Notvorstand von den Mitgliedern bestimmen lassen? Muss ich ggf.eine Frist setzen für wie lange? Darf der evtuelle Notvorstand die Satzung ändern? Kann ich wählen lassen ohne vorher abzustimmen wer für welchen Posten antritt? Warte ganz dringend auf Antwort.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. März 2014 - 21:25 Uhr:   

@Babs
Es kommt auf die Satzung an.

Ist ein Vorstand aus drei Mitgliedern laut Satzung handlungsfähig? D.h. kann der Vorstand nur mit allen besetzen Funktionen Beschlüsse fassen, den Verein Vertreten etc.? Oft ist dies nicht zwingend. Ggf. ist es auch möglich bestimmte Vorstandfunktionen in Personalunion wahrzunehmen.

Dann kann man einfach den Vorstand mit drei Personen wählen. (Wie die Wahl durchzuführen ist ergibt sich in der Regel aus der Satzung.

In den meisten Vereinen kann ein Vorstand keine Satzung ändern. Anders wäre es nur wenn die Satzung genau dies vorsieht.

Ein Notvorstand kann nur vom zuständigen Gericht bestellt werden nicht von der Mitgliederversammlung.
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Babs
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 11. März 2014 - 10:06 Uhr:   

Hallo Lars, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es steht tatsächlich in der Satzung, dass der Vorsitzende,der 2.Vorsitzende und der Kassierer gerichtl. und außergerichtl. den Verein vertritt. Also reichen wirklich 3 Mitglieder im Vorstand aus.Danke und bis bald mal wieder!

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