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Firefly Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2013 - 15:26 Uhr: | |
Hallo zusammen, bei jeglichen Wahlen in Gremien, die mir bekannt sind, sind durch Gemeindeordnung (Gemeinderat) oder Satzung (Verein) nach Wahlen Annahmen von Mandaten bei Verwandtschaft ausgeschlossen (siehe §18, §25 GemO) - ausser bei der freiwilligen Feuerwehr, oder? Hier werden Feuerwehrausschuss, Kommandant und Stellvertreter von allen aktiven Mitgliedern der Wehr in geheimer Wahl gewählt. Nicht selten ist es der Fall dass Verwandte innerhalb der Aktiven zu finden sind (Vater-Sohn, Brüder...) - zur Wahl stellen dürfen sie sich gleichzeitig, denke ich, aber dürfen sie die Ämter auch gleichzeitig wahrnehmen, z.B.: 1) Zwei Brüder im Feuerwehrausschuss? 2) Sohn des Kommandanten als stellvertretender Kommandant? Dazu sollte noch gesagt werden, dass Kommandant und Stellvertreter jeweils stimmberechtigt sind (im Ausschuss als auch in übergeordeten Ausschüssen, sofern vorhanden). |

Firefihgter
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Januar 2014 - 21:40 Uhr: | |
Hallo! Ich hätte aus aktuellem Anlass, die selbe Frage (Allerdings in der Konstellation: Bruder 1 als Kommandant, Bruder 2 als Kassenwart -> somit auch beide im Feuerwehrausschuss). Hat sich hier schon was ergeben oder kann jemand weiterhelfen? |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 10. Januar 2014 - 18:01 Uhr: | |
Hallo Firefly und Firefihgter, gemeint sind wohl GemO § 18 und § 29 Absatz 2. Laut Regelung in § 18 Absatz 3 in der zweiten Alternative gilt die dortige Ausnahmebestimmung allerdings gerade nicht für Wahlen für im Ehrenamt ausgeführte Positionen, sondern nur für Abstimmungen. § 29 gilt nur für Gemeinderäte kleinerer Gemeinden, nicht für einen Ausschuss oder für Vereine. Vereine können solche Fragen in ihrer Satzung regeln, müssen aber nicht und tun dies (anders als von Firefly vermutet) auch üblicherweise eher nicht, sondern überlassen das jeweils der aktuellen Abstimmung ihrer Mitglieder. Es wäre ja wenig sinnvoll, wenn die Frau des Vorsitzenden eines kleinen Sportvereins die einzige im Verein ist, die bereit wäre, die Protokolle zu tippen, und das dann wegen der Satzung nicht darf ... Es kommt also auf Eure Satzung an, die wir nicht kennen. Dort müsstest Du hineinschauen. Natürlich sollten die Vereinsmitglieder sich ohnehin überlegen, was sie tun. Leicht kann es passieren, dass ein Mitglied des Feuerwehrausschusses nicht abstimmen darf, weil beispielsweise bei einem Umbau ein Grundstück von ihm betroffen ist. Sind nun Vater und Sohn dabei, dürfen gleich beide nicht mehr mitmachen und die Feuerwehrinteressen insgesamt werden dann möglicherweise nur noch sehr unzureichend vertreten. Aber das liegt ja alles in Eurer Hand und ihr wisst auch, was so in nächster Zeit im Feuerwehrausschuss erörtert werden könnte. |

Firefighter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Januar 2014 - 13:00 Uhr: | |
Hallo Good Entity, vielen Dank für deine Ausführungen! Das war sehr aufschlussreich! Dann steht dem also nichts im Wege! |
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