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Anfechtung einer Wahlentscheidung

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schneidertussi88
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. Oktober 2013 - 02:47 Uhr:   

Hallo,
wir hatten heute Vorstandswahlen im Verein gehabt. Die Beisitzer werden bei uns aus den Gruppensprechern der einzelnen Gruppen im Verein zusammengesetzt. Diese Gruppensprecher werden von den Mitgliedern dieser Gruppe gewählt. Bsp.: Das Männerballett wählt einen aus seiner Gruppe, der sie im Vorstand vertreten soll. Das Kinderballett wählt wer sie ihm Vorstand vertreten soll usw. Diese werden dann bei den Wahlen aufgestellt und werden dann auch in den Vorstand gewählt.
Heute war die Situation, dass die Wahl des Jugendballetts nicht von der Vollversammlung akzeptiert wurde, obwohl diese Person diese Position schon seit mehreren Jahren ausführt. Die Mehrheit der Mitglieder möchte jemand anderes aus diesem Ballett im Vorstand sehen, obwohl diese Gruppe anders entschieden hat und noch dazu nur 3 Leute aus dieser Gruppe wählbar sind, weil der Rest noch zu jung ist. Und das sind die Leiterin, Choreografin und eine Tänzerin.
Jetzt ist die Frage, ist das überhaupt rechtens? Das die Wahl einer Gruppe einfach angefochten wird?
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. Oktober 2013 - 14:04 Uhr:   

Das hängt von den genauen Bestimmungen der Satzung ab.
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marvin
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 26. Oktober 2013 - 21:25 Uhr:   

Überleg doch mal selber: Wenn die Entscheidung der jeweiligen Gruppe verbindlich sein soll, wozu gibt es dann noch die anschließende "Wahl"? Also wird es wohl so sein, dass die Gruppe lediglich jemanden vorschlägt (der vielleicht in der Vergangenheit dann auch immer tatsächlich gewählt wurde), die Mitgliederversammlung aber ein Vetorecht hat. Aber wie Norddeutscher schon schrieb, wird man das sicher nur mit Blick in die Satzung beantworten können.
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Philipp
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Oktober 2013 - 12:08 Uhr:   

Es wird so sein wie marvin sagt. Allerdings dürfte das Jugendballett nicht daran gehindert sein, den selben Vorschlag erneut zu machen.
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Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Oktober 2013 - 12:15 Uhr:   

Denke ebenso wie marvin (vorbehaltlich Blick in Satzung). In so einem Fall sollte es dann mal zu Gesprächen kommen, warum die vorgeschlagene Person nicht gewählt wurde. Gerade weil sie aber schon im Vorstand war könnte es ja sein, dass die Mitgliedermehrheit mit ihrer Arbeit nicht zufrieden war. Kritisch wird es dann, wenn die Jugendbaletttänzer mit ihrer Arbeit dann sehr zufrieden waren - das sollte dann halt ausdiskutiert werden.

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