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Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Ist die Erststimme irgendwie vorhersehbar relevant für die prozentuale Zusammensetzung des BT? « Zurück Weiter »

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sirius3100
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 11:16 Uhr:   

Ok die Frage ist eher für mich persönlich als Wahltipp gedacht. Ich finde viele der möglichen Koalitionen OK, nur hätte ich ungerne eine CDU/CSU+SPD-Regierung mit 2/3-Mehrheit.
Dem Bewerber welcher Partei muss ich hier jetzt meine Erststimme geben wenn ich das verhindern will? Oder ist das vollkommen irrelevant, bzw. wegen Rundung etc. nicht vorhersehbar wie sich das auswirkt? Jetzt mal abgesehen von dem sehr unwahrscheinlichen Fall dass ein unabhängiger Bewerber oder einer einer Partei die an den Sperrklauseln scheitert gewinnt.

Ich muss dazu sagen dass die Frage eigentlich rein akademischer Natur ist, da in meinem Wahlkreis der CSU-Bewerber sowieso wieder ~60% bekommen wird.
Aber einfach mal angenommen es wäre knapper.

Wenn es nur eine Verteilung auf Bundesebene gäbe wäre die Sache ja einfach, da eine Partei mit den im Verhältnis zur Zweitstimmenzahl meisten Überhangmandaten den "letzten" Sitz bekomme würde (also falls die Sitze der Reihe nach im Divisorverfahren vergeben werden bis auch alle Überhangmandate abgedeckt sind) und somit einen leichten systematischen Vorteil hätte.
Ob sich das auf die geplante Koalition der Partei den positiv auswirkt ist zwar nicht sicher, da auf die Oppositionsparteien durchaus auch mehr Ausgleichsmandate fallen können, aber tendenziell sollte es schon so sein.

Nur bin ich bei der jetzigen Regelung da leicht überfragt. Würde der Verlust eines Überhangmandats der CSU voraussichtlich eher dazu führen dass der Sitzanteil von CSU+CDU+SPD steigt oder fällt?

Ich könnte mir das ganze zwar vermutlich auch selbst ausrechnen oder falls nötig auch ausgehend von den Umfragen simulieren, aber vielleicht kennt hier ja jemand schon die Antwort, was mir die Mühe sparen würde.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 12:14 Uhr:   

Es ist nicht absehbar, dass diesmal durch Überhangmandate die Mehrheitsverhältnisse sich ändern. Das war meiner Erinnerung nach noch nie der Fall. Mehrheiten wurden größer, aber sie drehten sich nicht.
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sirius3100
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 12:39 Uhr:   

Das es unwahrscheinlich ist, ist mir schon klar. Ich möchte nur meine beiden Stimmen eben gerne so abgeben dass die Wahrscheinlichkeit möglichst hoch ist ein von mir gewünschstes Wahlergebnis zu erreichen.
Durch die Ausgleichsmandate ist der Einfluss der Überhangmandate auf die prozentuale Zusammensetzung ja auch nochmal geringer geworden, weshalb es dieses Mal auf der Seite hier ja auch keinen Leitfaden zur optimalen Stimmabgabe zu geben scheint (das ist was ich im ersten Post mit Wahltipp gemeint hatte).

Trotzdem würde ich eben gerne wissen ob es einen, wenn auch noch so kleinen, systematischen Effekt gibt der den Gewinner von Überhangsmandaten bevorzugt.
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El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 13:03 Uhr:   

Ohne Gewähr: Die Partei, die keine Ausgleichsmandate bekommt, hat einen geringfügigen Vorteil, weil nur soviel Mandate verteilt werden, bis der Ausgleich gerade so hergestellt ist.
In der Regel dürfte das eine Partei sein, die viele Überhanggmandate hat.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 14:19 Uhr:   

Die Partei, die (relativ) am stärksten überhängt, hat in der Tat einen kleinen Rundungsvorteil.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 17:43 Uhr:   

Anzumerken ist dabei, dass man - um den Vorteil abzuschalten - alle "Überhangmandate" beseitigen müsste.
Wenn also z. B. die CDU alleine überhängt und dabei in einem Bereich von 20 Mandaten über dem proportionalen Anteil an 598 liegt, würde der systematische Vorteil natürlich auch bei 19 oder 18 Überhangmandaten noch vorhanden sein. Nur beim Verlust des "ersten" (oder "letzten" je nach Betrachtungsweise; jedenfalls des einzigen) Überhangmandates würde der systematische Vorteil erlischen. (Bei mehreren Überhangmandaten wäre analog nicht das einzige Überhangmandat, sondern das eine Mandat, dass diese Partei zur am stärksten überhängenden Partei macht, die einzige Stelle, wo sich etwas ändern kann).
Bei der CSU, welche ja nur in einem Bundesland antritt, wäre dieser Fall (Verhinderung des einzigen Überhangmandates) - wenn sie überhängen sollte und am stärksten überhängen sollte - natürlich gar nicht so unwahrscheinlich; das letzte Mal hatte sie ja auch "nur" drei Überhangmandate. Allerdings befinden sich doch einige "wenn"s in diesem Szenario.

Der systematische Vorteil für die am stärksten überhängende Partei dürfte - über den Daumen gepeilt - einen Erwartungswert von etwa einem halben Sitz haben, so dass man bei 598 Sitzen auf knapp ein Promill relativen Unterschied am Gesamtergebnis kommt. @Wilko: Korrigier' mich bitte, wenn ich da grob schief liege.

Wenn es eine realistische Chance gäbe, dass ein Kandidat wackelt oder aber unter den anderen Direktkandidaten des eigenen Wahlkreises keiner so hervorsticht, dass man zwingend seine Unterstützung diesem gegenüber äußern möchte, reicht aber womöglich auch ein mit vielen "wenn"s versehenes Promill, um seine Wahlentscheidung zu treffen. Schließlich verliert man damit ja auch nichts.

Freundliche Grüße,
Arno Nymus
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 13. September 2013 - 00:51 Uhr:   

Der Erwartungswert hängt von der unterstellten Wahrscheinlichkeitsverteilung ab; streng genommen ist das garkeine Frage von Wahrscheinlichkeiten, sondern von Unwissen, das man lediglich subjektiv als Wahrscheinlichkeiten modellieren kann. Tatsache ist aber, dass der letzte halbe Sitz nicht ausgeglichen wird; sofern die unterstellte Verteilung in der Beziehung symmetrisch ist, ist dann auch der Erwartungswert des Vorteils ein halber Sitz.

Richtig ist, dass man nur dann systematisch was ändern kann, wenn dadurch die am stärksten überhängende Partei wechselt (wobei in dem Grenzbereich die Annahme einer symmetrischen Verteilung falsch sein wird, zumal die (Pseudo-)Sitzverteilung nur ziemlich grobe diskrete Werte annehmen kann). Die Situation ist ähnlich wie beim Überspringen der Sperrklausel, wo die typische Annahme ist, dass man mit seinem Wahlverhalten nicht allein ist (stattdessen kann man auch den Grenznutzen der eigenen Stimme abschätzen, der fast immer null sein wird, dafür aber im Einzelfall auch extrem hoch).

Für 2013 kann man jedenfalls davon ausgehn, dass die am stärksten überhängende Partei nicht so klar feststeht, dass sie von einer überschaubaren Gruppe von Wählern (im Extremfall einem einzelnen) nicht geändert werden könnte. Außerdem ist die CSU eine ernsthafte Anwärterin darauf. Insofern gibt es schon ein zwar sehr kleines, aber immerhin vorhandenes Potenzial, ihr damit zu schaden. Voraussetzung dafür, dass die Erststimme in der Beziehung wirken kann, ist aber auch noch, dass die CSU landesintern überhängt. Das ist nicht besonders wahrscheinlich; wenn sie die am stärksten überhängende Partei wird, liegt das wahrscheinlich nicht an landesinternem Überhang, sondern eher an der hohen Zahl unberücksichtigter Stimmen in Bayern.

Dass die Erststimme in der Beziehung überhaupt was bewirkt, ist also insgesamt sehr unwahrscheinlich, auch in knapperen Wahlkreisen. Aber in der Tendenz schadet der CSU eine Erststimme für den aussichtsreichsten Gegenkandidaten. Der dürfte in fast allen Fällen von der SPD sein, die deutlich schlechtere Chancen hat, die am stärksten überhängende Partei zu werden (wie auch die Grünen). Zumindest wird sie in Bayern nicht überhängen, so dass man praktisch kein Risiko hat, ihr mit einer Erststimme zu nützen. Wenn die CSU einen Überhangsvorteil verliert, wird er 2013 am ehesten an CDU, Linke oder FDP übergehn. CDU wär für @sirius3100 auch nicht besser, aber ein minimaler tendenzieller Vorteil bleibt (was nicht ausschließt, dass im Einzelfall ein gegenläufiger Effekt eintreten kann; in dieser Hinsicht lauert natürlich an jeder Ecke negatives Stimmengewicht).

Dann wär halt die Frage, ob diese Auswirkung auf die Parteien wichtiger ist als personelle Effekte, die sich eventuell mit der Erststimme erzielen lassen. Und ob der positive Effekt das Risiko aufwiegen kann, dass etwa die SPD an der Sperrklausel scheitert und folglich die Zweitstimme verloren geht, wenn sie den Wahlkreis gewinnt. Im Zweifel ist es immer besser (seit der Änderung bei den Berliner Zweitstimmen), eine ungültige Erststimme abzugeben oder sie einem akzeptablen Einzelkandidaten zu geben.

Bei den gegebenen Umständen und Zielen dürfte fast immer ein Einzelkandidat die beste Wahl sein, wenn einer zur Auswahl steht. Auch wenn dessen Chancen minimal sind, hat er zumindest einen vergleichsweise sehr starken Effekt, wenn er doch gewinnt. Gerade wenn auch die Chancen der restlichen Gegenkandidaten gering sind und man mit der Zweitstimme nicht unbedingt einer bestimmten Partei helfen will, dürfte da der zu erwartende Nutzen wesentlich höher sein.
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sirius3100
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 13. September 2013 - 12:49 Uhr:   

"Bei den gegebenen Umständen und Zielen dürfte fast immer ein Einzelkandidat die beste Wahl sein, wenn einer zur Auswahl steht. Auch wenn dessen Chancen minimal sind, hat er zumindest einen vergleichsweise sehr starken Effekt, wenn er doch gewinnt."

Da ich ja anscheinend den leichten Vorteil bestenfalls von CSU zu CDU oder SPD umverteilen kann und die genaue Verteilung der Ausgleichsmandate ja nicht vorhersehbar ist, werde ich wohl tatsächlich die Erststimme einfach irgendeinem vermutlich aussichtslosen Bewerber einer kleinen Partei geben (Einzelbewerber gibt es hier Keinen).


Ich danke jedenfalls für alle Antworten.
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P
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 13. September 2013 - 20:19 Uhr:   

Der Kandidat einer Partei, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem Land keine Landesliste zugelassen ist, ist genauso gut wie ein Einzelbewerber.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 14. September 2013 - 08:51 Uhr:   

Bewerber ohne zugehörige Landesliste fallen für mich in dem Zusammenhang unter den Begriff "Einzelkandidat". Bewerber mit unberücksichtigter Landesliste sind dagegen schon ein anderer Fall, weil bei denen die Wirkung der Stimmen nicht sicher vorhersagbar ist. Richtig ist allerdings, dass die Grundmandatsklausel ein weiterer Grund zur Vergabe der Erststimme sein kann.

@sirius3100:
"Da ich ja anscheinend den leichten Vorteil bestenfalls von CSU zu CDU oder SPD umverteilen kann"

Mit einiger Wahrscheinlichkeit, aber nicht unbedingt. Die Chancen der kleineren Parteien sind im Allgemeinen (und wohl auch 2013) besser als ihr Anteil an den Zweitstimmen. Das Wahlsystem hat eine leichte Verzerrung zugunsten kleiner Parteien, wenn es keine Partei mit starkem Überhang in den Ländern gibt (was aber auch eine kleine Partei, praktisch insbesondere die CSU, sein kann).

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