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2/3-tel Mehrheit im Bundesrat

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Nimreem
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 16:17 Uhr:   

Also eigentlich meine ich die Antwort auf meine Frage zu wissen. Nun bin ich aber in einem anderen Forum auf einen Artikel der Berliner Zeitung aufmerksam gemacht worden und der irritiert mich jetzt doch (etweder sind die schlicht dumm oder ich habe etwas nicht verstanden). Also der Artikel:


Regiert die CDU in Hessen und in Niedersachsen, dann verfügt die Union in vielen Fällen über eine Blockademehrheit im Bundesrat.
Sollte die CDU anstatt der SPD den Ministerpräsidenten in Hannover stellen, könnte Schröders Berliner Koalition selbst jene Gesetze nicht mehr aus eigener Kraft durchsetzen, in denen der Bundesrat lediglich Einspruch erheben kann. Denn dann verfügten die Unionsländer de facto über eine Zweidrittelmehrheit, da sich im Regelfall jene Landesregierungen der Stimme enthalten, in denen die SPD mit einer der Berliner Oppositionsparteien CDU und FDP gemeinsam regiert. Die Unionsländer brächten somit 41 Stimmen auf die Waagschale, die SPD-Länder nur 17.

Da es eine eigene rot-grüne Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht gibt, die Einsprüche des Bundesrates erfolgreich überstimmen könnte, wäre Schröder dem Wohlwollen der Opposition vollkommen ausgeliefert. Alle anstehenden Reformgesetze - von der Zuwanderung über Gesundheit bis zur Rente - müssten unweigerlich von der Union mit gezeichnet werden.


Meines Wissens ist doch Enthaltung = Nein. Also die 11 Stimmen der SPD/CDU bzw. SPD/FDP-Stimmen würden bei (angenommener Enthaltung) als Nein zählen. Das ist doch elementares Wissen, wenn man sich für Politik ernsthaft interessiert, dachte ich.

Wie kann dann aber die Berliner Zeitung so einen Schwachsinn schreiben (also für eine solche Zeitung fände ich das einen sehr peinlichen Fehler)? Oder wird bei 2/3-Mehrheit anders gezählt als bei absoluter Mehrheit?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 16:42 Uhr:   

Auch Journalisten sind nur Menschen und können irren.

Artikel 77 GG Absatz 4 Satz 2, 1. Halbsatz:

"Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen,"
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Nimreem
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 17:26 Uhr:   

@ Matthias,

danke. Das beruhigt mich.

Sicherlich sind Journalisten auch nur Menschen. Aber ich verlange von denen - vor allem von Vertretern von "Qualitätszeitungen", wozu ich die BZ bislang zählte - doch ein gewisse politische Bildung. Aber ok.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 18:04 Uhr:   

Der Gipfel im Artikel (schon 4 Wochen alt) ist diese Behauptung:

Gerhard Schröder versucht bislang den Eindruck zu erwecken, ein schlechtes Abschneiden der SPD bei den Landtagswahlen wäre für seine Berliner Koalition zwar unschön, doch ohne gravierende Folgen für die Machtverteilung in der Republik. Im Bundesrat etwa würde die Lage für Rot-Grün dann zwar schlechter, aber doch nicht völlig anders sein als heute. Schröder weiß es besser: Regiert die CDU in Hessen und in Niedersachsen, dann verfügt die Union in vielen Fällen über eine Blockademehrheit im Bundesrat.

Wer sowas behauptet, sollte vorher wirklich ein bisschen recherchieren.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2003 - 18:04 Uhr:   

Hinsichtlich Deines Anspruchs hast Du Recht. Und wenn sich durch Berichtigung des Irrtums der Sinn des ganzen Artikels ins Gegenteil verkehrt - wie hier - ist das besonders peinlich. Da habe ich noch ein Beispiel (ist aber OT):

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,229498,00.html
(das Rechenbeispiel im 5. Absatz). Dabei ist das schon die korrigierte Version, in der ersten betrug die Differenz nur 3200 EUR. Der Verfasser kann weder die Einkommensteuer richtig berechnen (gut, das ist auch nicht einfach) noch weiß er, von welcher Bemessungsgrundlage Arbeitslosengeld berechnet wird - und nur durch sein Nichtwissen erhält der Beitrag einen Sinn.

Wenn schon Chefredakteure großer deutscher Wirtschaftszeitungen so wenig Ahnung haben, dann darf man sich über manche Politiker nicht wundern :-).

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