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Manfred Klein
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Januar 2003 - 12:27 Uhr: | |
Liebes Expertenteam hie im Forum Ich habe eine dringene Frage: Wie unterscheidet sich ein Abgeordnetenmandat im einem Stadtstaat wie Hamburg oder Bremen von einem Landtagsmandat in einem Flächenstatt, zum Beispiel im Hinblick auf Immunität oder Diäten? |

c07
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Januar 2003 - 12:37 Uhr: | |
Das ist wohl weniger davon abhängig, ob es ein Stadt- oder Flächenstaat ist, sondern allgemein von den konkreten Regelungen in den jeweiligen Landesverfassungen bzw. -gesetzen. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Januar 2003 - 20:05 Uhr: | |
Ich kann jetzt nicht alle Unterschiede aufzählen, aber hinsichtlich der Immunität gibt es eigentlich keine besonderen Unterschiede. Berlin hat die schärfste Immunitätsregelung, Hamburg hatte bis vor kurzem die lascheste. In Sachen Diäten liegen die drei Länder aber auf den letzten drei Plätzen der Diätenrangliste (die geringsten Diäten gibt es in Hamburg, wo es ein "Feierabendparlament" gibt). Ansonsten fällt mir noch ein, daß die Abgeordneten in den Stadtstaaten auch kommunale Aufgaben zu erledigen haben (in Bremen am meisten, in Berlin nicht so viel). Außerdem gibt es in Bremen und Hamburg noch die Unvereinbarkeit von Bürschaftsmandat und Senatorenamt, in Kombination mit dem sog. "ruhenden Mandat". |

Sole
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Januar 2003 - 18:46 Uhr: | |
Die Stadtstaaten unterscheiden sich in ihrer Organisation nebenher. Im Land Bremen wird die Bürgerschaft mit getrennten 5 % Hürden für Bremerhaven und Bremen-Stadt gewählt, diese Bürgerschaft ist in Bremen gleichzeitig kommunales Parlament, in Bremerhaven gibt es soweit ich weiß einen eigenständigen Stadtrat. Zudem gibt es in Bremen "Beiräte", deren Bedeutung und Zustandekommen ich im Detail aber nicht kenne. In Berlin gibt es Bezirke mit eigenständigen Kommunalparlamenten (Bezirksverordnetenversammlung). In Sachen Cash und Immunität sind die Unterschiede nicht weltbewegend. Klar ist es teurer und zeitintensiver, 200 km zum Landtag zu fahren als mit dem Bus zur Bürgerschaft. |
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