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Diverse Fragen zur MV

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Alex
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 16:54 Uhr:   

Hallo,
im Oktober findet unsere erste Jahreshauptversammlung statt. Doch leider gibt es ein paar Fragen. Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

1. Versammlungsleiter
In der Satzung ist geregelt, dass der 1. Vorsitzende das Amt des Versammlungsleiters übernimmt, bei dessen Verhinderung der 1. stellvertretende Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2 stellvertetende Vorsitzende und bei der Verhinderung aller genannten Personen beschließt die Mitgliederversammlung einen neuen Leiter.
Ist es möglich vom ersten Vorsitzenden die Versammlungsleitung unter Zustimmung der MV einem Mitglied die Versammlungsleitung zu übergeben?

2. Mitgliedsbeitrag
In der Satzung sind die Beiträge so geregelt: "Die MV beschließt auf Vorschlag des Vorstands über die jährlich zu erhebenden Beiträge der Mitglieder".
Nach meinem Verständnis ist es also erforderlich diesen Punkt zwingend auf die Tagesordnung zu packen oder? Auch wenn der Vorschlag zum letzten Jahr der gleiche sein wird.

3. Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand (4 Personen) und zwei bis sechs weiteren Besitzern. Momentan sind es zwei Besitzer, aber sollten sich 3 Kandidaten aufstellen und angenommen werden, wären diese dann automatisch Besitzer oder kann man von vornerein sagen, dass wir bei der Mitgliederanzahl nur 2 Besitzer zulassen, weil alles andere nicht sehr sinnvoll wäre?
Es ist leider nicht geregelt bis wann die Bewerbungen eingegangen seien müssen, gibt es dazu irgendeine Regelung oder können bis kurz vor der Abstimmung Bewerbungen abgegeben werden?

4.Wahlen
"Auf Verlangen eines anwesenden, stimmberechtigten Mitglieds ist geheim abzustimmen." Bis zu welchem Zeitpunkt muss die geheime Abstimmung beantragt werden.


Und jetzt noch einen schönen Tag ;)
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 17:09 Uhr:   

2.
"Die MV beschließt jährlich auf Vorschlag des Vorstands über die [im darauffolgenden Geschäftsjahr] zu erhebenden Beiträge der Mitglieder"
Diese Formulierung entspräche Deinem/Ihren Verständnis - nach aktueller Formulierung wird nur jährlich erhoben, nicht jährlich beschlossen.

3.
Die Zahl der Beisitzer sollte von einem Beschluss der MV abhängen und nicht von der Zahl der Kandidaten.

4.
Zu spät ist es erst, wenn die Geheimhaltung keinen Sinn mehr macht, weil schon die ersten Hände in die Höhe gehen. Höflicher ist es aber, das Verlangen am Rande einer etwaigen Aussprache oder Nennung von Kandidaten geäußert wird.
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Alex
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 17:30 Uhr:   

Danke schonmal für die fixe Antwort.

Das heißt bei Punkt zwei kommuniziere man der Versammlung, wir werden die gleichen Beiträge wie das letzte Jahr erheben und fragt ob es irgendwelche Einwände gibt?

Wäre gut, wenn mir jemand zu 1 weiterhelfen könnte ;)
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 17:50 Uhr:   

Bei 2) heißt es einfach nur, dass die Beiträge jährlich sind. Über die Regelmäßigkeit der Beschlussfassung steht dort gar nichts!
Streng genommen kann sogar die MV gar nicht selber einen neuen Beschluss über die Beiträge herbeiführen, wenn der Vorstand sich weigert, einen Vorschlag dazu einzureichen.
Die Beitragsordnung gilt, bis a/ der Vorstand eine Änderung vorschlägt und b/ die MV diese annimmt.

Zu 1)
Ich weiß spontan nicht, ob das wirklich rechtswidrig ist, aber ich finde die Personalunion ohne Beschluss problematisch, wenn eine kontroverse MV ansteht.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 17:52 Uhr:   

@ Alex

Zu 2.: Nein, ich lese die Regelung so: Solange der Vorstand keinen Vorschlag zur Veränderung der (ja wohl irgendwann mal beschlossenen) Beiträge macht, bleibt der Beitrag gleich.

Zu 1.: Man könnte die Formulierung wohl so auslegen, dass ein Nichtleitenwollen auch als Verhinderung zu sehen ist. Auf die Mitgliederversammlung geht das Bestimmungsrecht dann aber auch erst über, wenn auch die beiden Stellvertreter nicht wollen.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 17:55 Uhr:   

@ Jan W.

zu 1.) Es ist aber der Standard in den meisten Vereinen, dass der Vorsitzende die Versammlung auch leitet. Lediglich in größeren Vereinen, bei denen auch mit vielen Versammlungsteilnehmern gerechnet wird, gibt es regelmäßig eine gesonderte Versammlungsleitung.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 18:00 Uhr:   

@Hanseat
Die Personalunion muss aber üblicherweise gewählt werden, und wenn es kontrovers wird, wählt man gerne anders!
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Juli 2013 - 18:34 Uhr:   

@ Jan W.

Ich würde schätzen, dass in mindestens zwei Drittel der Vereine sogar in der Satzung steht, dass der Vorsitzende die Versammlung leitet (so wie in diesem Verein ja auch). In meinem Sportverein und im örtlichen Bürgerverein, dem ich angehöre, ist das jedenfalls so. Der dtv-Beck-Rechtsberater "Verein gründen und erfolgreich führen" (Ausgabe von 2002) schreibt sogar sehr deutlich auf Seite 160: "Die Leitung der Mitgliederversammlung bestimmt in erster Linie die Satzung. Enthält sie keine Bestimmung hierüber steht die Leitung dem Vorstand zu."
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Rudi N.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. Dezember 2013 - 16:44 Uhr:   

Hallo, ich bin hier neu.
Meine Frage: Wie ist das vorschriftsmäßige Procedere einer Vorstandswahl ?
(Reihenfolge des Ablaufs)Ich möchte als Vereinsvorsitzender keine Fehler machen.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Januar 2014 - 17:35 Uhr:   

Hallo Rudi N,
das hängt zu einem Teil von Eurer Satzung ab, die wir nicht kennen. Zweckmäßig beschaffst Du Dir ohnehin (gegebenenfalls für und auf Kosten des Vereins) den dtv Rechtsberater, den Hanseat am 21. Juli 2013 erwähnt, natürlich möglichst in neuester Auflage, oder ein ähnliches Werk. Das sind relativ kostengünstige Taschenbücher. Als Vereinsvorsitzender dürfte die Durchführung der nächsten Vorstandswahlen noch eine der einfacheren Aufgaben sein, die die Satzung, Geschäftsordnung und andere Vorschriften bereithalten. Da wäre etwas mehr background als in einem Forum vermittelbar sicher äußerst nützlich.

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