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Günther Allgeier
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 11:47 Uhr: | |
Hallo, wir hatten vor 2 Wochen in unserer Gemeinde erstmals eine Wahl aufgrund eines Bürgerbegehrens, die auch deutlich im Sinne der BI gewonnen wurde. Die Gemeinde hat jetzt das Wahlergebnis wie folgt bekannt gegeben: Wahlberechtigte 4.692 gültige Stimmen 2.598 von den gültigen Stimmen entfielen auf JA 1.515 32,29% NEIN 1.083 23,08% m.E. ist die Berechnung eindeutig falsch, als Basis wurden die Wahlberechtigten genommen, was ja lediglich für die Berechnung des Quorums korrekt ist. Meine Frage ist jetzt, muss bei einer Quorumswahl (ja und/oder nein müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten erreichen) die Angabe der %-Zahl wie oben dargestellt werden? Dann wäre zwar die Darstellung immer noch falsch, der Text für die %-Basis müsste getauscht werden. Vielen Dank vorab Günther |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 13:03 Uhr: | |
Ohne Kenntnis des Bundeslands lässt sich wenig sagen. Teilweise können auch die Gemeinden per Satzung fast alles selber regeln. Bei der Formulierung würd ich die Darstellung als sachlich falsch betrachten, aber missbräuchliche Verwendung von Prozentangaben ist allgemein ziemlich üblich. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 13:45 Uhr: | |
Offenbar geht es um Schallstadt. Die Bekanntmachung entspricht ziemlich genau den Vorschriften in Baden-Württemberg. Für Bürgerentscheide sind da die Vorschriften zu Bürgermeisterwahlen (§ 43 Abs. 2 KomWO) entsprechend anzuwenden, was etwas Kreativität erfordert. Anzugeben sind jedenfalls nur absolute Stimmenzahlen. Die nachrichtliche Angabe der quorumsrelevanten Prozentzahlen ist in der Form sicher unglücklich, aber kein ernsthaftes Problem. Was fehlt, ist die Belehrung über Einspruchsmöglichkeiten (§ 44 Abs. 2 KomWO). Bürgerentscheide unterliegen in Baden-Württemberg allerdings keiner Wahlprüfung. |

Günther Allgeier
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 14:15 Uhr: | |
ja, es dreht sich um Schallstadt... der Satz "von den gültigen Stimmen entfielen auf" ist halt in Bezug auf die angegebenen %-Sätze absolut falsch! in Villingen-Schwenningen wurde bei gleicher Wahlart (Ablehnung eines Rathausneubaus) die sonst übliche %-Zahl (Basis: gültige Stimmen) veröffentlicht; außerdem hat unser Bürgermeister bei seiner Wahl vor einem Jahr größten Wert auf die übliche Darstellung gelegt, sonst hätte er statt 92% nur 29% der erhalten! |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 14:50 Uhr: | |
Bei der Bürgermeisterwahl stehn in der Bekanntmachung (Seite 3) garkeine Prozentzahlen. Bei den Wählern, Stimmzetteln und gültigen Stimmen auch keine. Mit etwas Fantasie ist insgesamt schon erkennbar, dass sich der Text nur auf die absoluten Stimmen beziehn soll und die Prozentwerte auf die nachfolgend genannte Quorumsgrundlage. Im Prinzip ist das auch sinnvoll, weil nur die relevant sind. Man könnte es halt unmissverständlicher darstellen. Die Bekanntmachung in Villingen-Schwenningen würd ich als weniger korrekt betrachten. Insbesondere fehlt da die vorgeschriebene Angabe der gültigen Stimmen (die aber ziemlich sinnlos ist, weil es normalerweise nicht möglich ist, dass ein gültiger Stimmzettel nicht genau 1 gültige Stimme enthält). Wobei unklar ist, wie da die echte Bekanntmachung ausgeschaut hat (die machen sie laut Bekanntmachungssatzung nur in Tageszeitungen). |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 15:01 Uhr: | |
BTW, interessant, dass Christian Wulff 27 Stimmen bekommen hat. Und interessant, dass er mit voller Anschrift veröffentlicht wird. Er wird ja wohl kein zugelassener Bewerber gewesen sein, und ich würd auch nicht vermuten, dass die Wähler alle seine volle Anschrift auf dem Stimmzettel angegeben haben. Wahrscheinlich ist der Name nichtmal eindeutig einer Person zuzuordnen. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 15:09 Uhr: | |
Siehe dazu auch hier. |

Günther Allgeier
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 17:34 Uhr: | |
zur BI-Wahl in Villingen-Schwenningen gab es noch eine andere Bekanntmachung, die ich meinte, und so auch üblich ist. http://www.villingen-schwenningen.de/politik/wahlen/buergerentscheid-am-21102012/wahlergebnisse-im-html-format.html Genau die gleich Aufteilung (Wahlbezirke) gab es m.E. bei der Bgm-Wahl, ich kann sie nur nicht finden, ist ja auch schon ein Jahr her. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 - 17:59 Uhr: | |
Bei solchen unamtlichen Zusammenstellungen muss man ja schon froh sein, wenn es sie überhaupt gibt. Da kann die Gemeinde machen, was sie will, solang es halbwegs im Rahmen bleibt. Vermutlich ist es auch nicht Absicht; die verwendete Software gibt die Ergebnisse bei Bürgerentscheiden offenbar immer in Prozent der Wahlberechtigten an. |