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Wann muss der alte Kassenwart die Kas...

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M.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 18. Februar 2013 - 21:19 Uhr:   

Hallo!

Wir sind ein eigetragener Förderverein.
Der alte Vorstand hat komplett aufgehört und es wurde auf der Jhv ein neuer Vorstand gewählt. Die Unterlagen sind beim Notar, die Eintragung hat aber noch nicht stattgefunden.
Der alte Kassierer weigert sich nun die Kasse zu übergeben bevor nicht alles beim Amtsgericht eingetragen ist.
Wir können so die bald fälligen Mitgliederbeiträge nicht einziehen und haben in 2 Wochen eine Aktion bei der wir die Kasse benötigen. Wann muss die Kasse übergeben werden? Ich bin der Auffassung das der alte Kassierer nichts mehr daran zu suchen hat, da er ja nicht mehr gewählt wurde. Die Kasse wurde entlastet, also spricht doch nichts gegen eine Übergabe, oder?
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Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 16:51 Uhr:   

Hallo M.,
ich denke mal, der alte Kassierer ist vorsichtig und will für nichts zur Verantwortung gezogen werden können, was der neue Kassierer macht, während er noch im Vereinsregister steht. Versucht ihn mal mit einem Protokoll der Versammlung, in der Entlastung und Neuwahl protokolliert sind, und einem Protokoll zur Übergabe der Kasse zu überzeugen, in dem steht, dass der neue Kassierer alles übernimmt. Schön unterschrieben von beiden Seiten. Hat er so etwas auf Papier sollte es ihm reichen, denke ich.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2013 - 19:16 Uhr:   

Es kommt nicht auf die Eintragung beim Amtsgericht an. Der alte Kassierer muss die Übergabe unverzüglich durchführen. Natürlich ist die Übergabe -wie schon von Christian Haake beschrieben- entsprechend zu dokumentieren.

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