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Hypothetisches Wählerverhalten bei St...

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BaWo90
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Januar 2013 - 23:35 Uhr:   

Hallo!
Ich wollte hier mal ein Diskussionsthema einbringen, auf das ich neulich gekommen bin. Da hier viele politik- und wahlrechtsinteressierte Leute unterwegs sind, hoffe ich der ein oder andere beteiligt sich an den Spekulationen und kann Ideen einbringen.

Konkret geht es um folgendes:
Angenommen in Deutschland gäbe es bei Parlamentswahlen ein absolutes Mehrheitswahlrecht; bzw. die Direktmandate im personalisierten Verhältniswahlrecht würden nach absoluter Mehrheit vergeben. Dies würde bedeuten, wenn kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhält, wie es in Deutschland ja die Regel ist, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten. In vielen Fällen wäre dies natürlich eine Stichwahl zwischen den Bewerbern von CDU und SPD.

Aber mit Blick auf die letzte Bundestagswahl und vergangene Landtagswahlen sind auch einige andere „Duelle“ durchaus realistisch. CDU gegen FDP wäre 2009 vor allem in Süddeutschland hier und da vorgekommen, CDU gegen Grüne ebenso, in Ostdeutschland sind CDU gegen Linke und SPD gegen Linke fast überall realistisch, in Berlin auch SPD gegen Grüne und sogar Grüne gegen Linke.

Was mich jetzt interessiert; wie würden sich die Wähler/Anhänger der ausgeschiedenen Parteien bei solchen Stichwahlen verhalten?
Bei Stichwahlen zwischen CDU und SPD nehme ich an die FDP-Wähler wählen zumindest größtenteils CDU sowie die Grünen-Wähler SPD; Linke-Wähler wählen wohl zum Teil SPD oder gehen gar nicht hin, etc.

Aber wie sähe es in anderen Fällen aus? Ich würde mich freuen, wenn ich mal die eine oder andere Vermutung dazu zu lesen bekomme.
Gruß
BaWo90
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 07:19 Uhr:   

Bei Stichwahlen, die nicht gleichzeitig mit der Hauptwahl stattfinden, wird in vielen Fällen der wirkliche Gegenkandidat (nämlich einer von der Liste der selben Partei) abschätzbar sein. Dann ist es noch sinnloser als eh schon, nach Partei zu wählen. Andererseits wird es Fälle geben, wo die Stichwahl keinerlei Auswirkung haben kann und eine Teilnahme deshalb schwachsinnig ist.

Insbesondere in Fällen, wo klar ist, dass man damit den Spitzenkandidaten einer gegnerischen Partei rausschmeißen kann, würd das auch praktisch relevant sein. Wenn (zumindest zusätzlicher) Überhang keinen Vorteil mehr bedeutet, macht es kaum noch Sinn, die Erststimme nach Parteipräferenz abzugeben.

Außerdem können sich durch die Grundmandatsklausel taktische Notwendigkeiten ergeben. In einer Stichwahl könnte man u.U. gezielt eine Partei in den Bundestag bringen oder rausschmeißen. In den dafür relevanten Wahlkreisen ist das natürlich die primäre Entscheidung.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Januar 2013 - 16:01 Uhr:   

@BaWo90
Also in den Szenarien Mehrheitswahl oder Grabenwahl, würde tatsächlich ein Mehrmandat aus der Wahl hervorgehen - in diesem Fall könnte man die Strategie in etwa mit OB-Direktwahlen vergleichen.
In meiner Heimatstadt Essen war 2004 die Situation wie folgt: schwarz-grün (bisher keine Koalition) hatte die Hälfte der Sitze, für den OB (hat im Rat die pattentscheidende Stimme) wurde eine Stichwahl nötig. Wäre der CDU-OB wiedergewählt worden, wäre schwarz-grün möglich geworden, der SPD-Herausforderer hätte zu einer Großen Koalition oder einem Mehrparteienbündnis geführt (GroKo galt damals als wahrscheinlicher, auch wenn es seit 2009 ein Viererbündnis aus Jamaika + lokaler Ableger der FW gibt).
Letztlich hat der CDU-Kandidat die Stichwahl gewonnen - unter anderem auch mit der Grünen-Hochburg Rüttenscheid.

Heißt konkret: bei Stichwahlen spielen NEUE Koalitionserwägungen eine wichtige Rolle, nachdem einige Wunschkonstellationen durch den ersten Wahlgang schon unmöglich geworden sind.

In der Grabenvariante sollte man überlegen, ob man nicht die Verhältniswahl mit der Stichwahl der Mehrheitskomponente zusammenlegt, um die Stichwahl vom Wissen der Verhältnisergebnisses zu befreien ...

Mit der jetzigen personalisierten Verhältniswahl (die ich präferiere) sind beide Terminkonstellationen ungünstig, da es hier in einer nachgelagerten Stichwahl nur noch um den Austausch von Listen- und Wahlkreiskandidaten ginge bzw. da sich aus einem vorgelagerten ersten Erstimmenwahlgang falsche Schlüsse für die Hauptwahl ergeben.
Diesen Konflikt könnte eigentlich nur eine Ersatz-Erststimme nach Vorbild der Londoner Bürgermeisterwahl auflösen - mit der theoretischen Möglichkeit, dass einzelne Wahlkreise dann weiterhin mit unter 50% weggehen.

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