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Gerda R. Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 19. November 2012 - 15:59 Uhr: | |
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Vorstandswahl auf der Jahreshauptversammlung: Wenn jemand in einem Verein eine Sondermitgliedschaft (bezahlter Sport) mit einem ermäßigtem Beitrag ( der nicht in der Beitragssatzung steht)inne hat, ist er dann auch bei der Jahreshauptversammlung stimmberechtigt? Danke! |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 19. November 2012 - 16:15 Uhr: | |
Das hängt von der Satzung des Vereins ab. |
Christian Haake
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 19. November 2012 - 22:49 Uhr: | |
Hallo Gerda, es wäre gut wenn man mal einen Einblick in die entsprechenden Satzungsregelungen werfen könnte, speziell alles was mit Mitgliedschaft und der der Jahreshauptversammlung zu tun hat. Ohne diesen kann man hier nur raten. Aufgrund der Intention des Existierens dieser Sondermitgliedschaft, die ja wohl alleinigen Zweck hat dort Sport machen zu dürfen und nur zu einem kleineren Obulus verpflichtet rate ich mal, dass damit das Stimmrecht ausgeschlossen sein sollte. Wie gesagt: reine Vermutung. |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 19. November 2012 - 22:55 Uhr: | |
Also viele Satzungen haben Regelungen, nach denen nur abstimmen darf, wer seine Beiträge (im Sinne einer Vollmitgliedschaft) entrichtet. Wer weniger bezahlt als in der Beitragsordnung steht, wäre dementsprechend nicht stimmberechtigt! Solche Sozial- oder Sondertarife müssen entweder in der Beitragsordnung stehen, oder es muss z.B. dem Vorstand ein entsprechender Ermessensspielraum per Beschluss durch die Mitgliederversammlung eingeräumt werden. |
Gerda R. Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 23. November 2012 - 12:53 Uhr: | |
Hallo. Zuerst einmal vielen Dank für die Antworten. In der Satzug steht: "Ordentliche Mitglieder" sind solche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben Stimmrecht und können in Vereinsämter gewählt werden. Mehr steht leider nicht in der Satzung. Danke! |