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schlbe123
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. November 2012 - 23:50 Uhr: | |
Hallo vor 3 Wochen hatten wir Mitgliederversamlung mit anschliesender Vorstandswahl. Zu beginn wurden 8 Neue Mitglieder (darunter auch ich ) dursch Abstimmung in den Verein aufgenommen und am ende der Sitzung fanden dann die Vorstandswahlen statt wobei wir als neue Mitglieder nicht Wählen durften obwohl wir vorher im Verein als Mitglieder aufgenommen wurden,nun bin ich aber der Meinung das wir als Neue Mitglieder wahlberechtigt gewesen wären und die Wahl auch anders ausgegangen wäre und ich glaube das wußte auch unser neuer 1.Vorsitzende und hat es deshalb so gedreht als wenn wir nicht stimmberechtig wären und einen Präsidenten haben wir nicht. |
Christian Haake
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 09. November 2012 - 21:14 Uhr: | |
Hallo, habt ihr denn anderweitig während der Versammlung schon als Mitglieder agiert, bei sonstigen Abstimmungen vielleicht? Sonst könnte man das vielleicht so sehen, dass der Aufnahmebeschluss erst mit Ende der Versammlung wirksam wird. Gerade weil ja überlicherweise zu Beginn der Versammlung geprüft wird, wer Stimmberechtigtes da ist, man muss ja auch wissen wie viele es sind. Wichtig also: war der Aufnahmebeschluss mit sofortiger Wirkung für die Versammlung oder erst zum Ende der Versammlung. Falls sicher ersteres hättet ihr meiner Meinung nach auch Wahlrecht gehabt, sofern die Satzung nichts anderes aussagt. |
Gerda Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. November 2012 - 10:08 Uhr: | |
Hallo! Heute Abend ist unsere Jahreshauptversammlung vom Förderverein. Unser Kassierer ist eine einzige Katastrophe. Die Kasse ist so unübersichtlich, dass es im Vorstand nur noch Theater gibt. Wir sind immer noch am prüfen, ob die Kasse stimmt, weil da nur mit viel Mühe und Aufwand eine Prüfung möglich ist. Alles kreuz und quer gebucht. Meine Fragen: - Haftet der gesamte Vorstand für die Fehler des Kassierers? - Was passiert, wenn die Kasse nicht stimmt? - Sollte die Kasse doch stimmen und von den Kassenprüfern endlich abgenommen werden, kann der Kassierer auch abgewählt werden, wenn er evtl. nicht erscheint? Danke, Gruß, Gerda |
Georg von Humboldt
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 11. Dezember 2012 - 08:52 Uhr: | |
Hallo zusammen, in unserem Verein fanden in der Jahresmitgliederversammlung Vorstandswahlen (7-köpfig) statt. Die Wahldurchführung hatte aufgrund mangelhafter Vorbereitung Mängel. Der m.E. größte Mangel war, dass auf den (farbigen und so hofftentlich zuordnenbar) Wahlzetteln der Name des jeweils zu Wählenden nicht draufstand. Das in meinen Augen größere Problem ist, dass der Wahl des Vizepräsidenten widersprochen wurde (den Wortlaut kenne ich nicht). Frage 1: Macht die ungültige (weil widersprochene Wahl) eines Vorstandsmitgliedes die gesamte Vorstandswahl ungültig? Frage 2: Verhindert die widersprochene Wahl eines Vorstandsmitgliedes die Übergabe der Amtsgeschäfte vom alten Präsidium auf das neue? Gruß Georg |
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