Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 22. Oktober 2012 - 19:48 Uhr: | |
@Andy Der 1. Vorstand kann in der Regel zurücktreten. Ggf. auch noch später. Wenn der Rücktritt noch während der laufenden Wahlgänge erfolgt kann ggf. noch eine Nachwahl auf der Versammlung stattfinden. Problematisch wäre es allerdings wenn Mitglieder nach der Wahl schon gegangen sind. Diese mussten ja nicht damit rechnen, dass nochmal eine Wahl des 1. Vorstand erfolgt. In solchen Fällen kommt es auf den Einzelfall an. Ggf. müsste die Nachwahl auf einer neuen Versammlung erfolgen. Aus der Satzung können sich ggf. besondere Vorgaben ergeben. |