DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
| Veröffentlicht am Dienstag, 10. Dezember 2002 - 12:23 Uhr: | |
Mandat, das; -[e]s, -e [lat. mandatum = Auftrag, Weisung, subst. 2. Part. von: mandare, Mandant]: 1. a) (bes. Rechtsspr.) Auftrag, etw. für jmdn. auszuführen, jmdn. in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten: ein M. übernehmen; b) Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben: politisches M. (Berechtigung einer Körperschaft, Erklärungen zu allgemeinen politischen Fragen abzugeben). 2. auf einer Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz u. Stimme im Parlament; Abgeordnetensitz: sein M. niederlegen. 3. (im Auftrag des früheren Völkerbundes) von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet. |