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Was ist ein Mandat?

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Frank
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Dezember 2002 - 10:43 Uhr:   

Ist ein Mandat nun der einzelnen Stuhl im Bundestag oder doch "nur" der Auftrag des Wählers ?
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DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Dezember 2002 - 12:23 Uhr:   

Mandat, das; -[e]s, -e [lat. mandatum = Auftrag, Weisung, subst. 2. Part. von: mandare, Mandant]:

1. a) (bes. Rechtsspr.) Auftrag, etw. für jmdn. auszuführen, jmdn. in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten: ein M. übernehmen;
b) Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben: politisches M. (Berechtigung einer Körperschaft, Erklärungen zu allgemeinen politischen Fragen abzugeben).

2. auf einer Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz u. Stimme im Parlament; Abgeordnetensitz: sein M. niederlegen.

3. (im Auftrag des früheren Völkerbundes) von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet.

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