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Europa
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 06. Juli 2012 - 11:59 Uhr:   

Wer kann mir helfen?
Wir sind ein internationaler Verein, in Belgien registriert.
Nach einer Satzungsänderung als Anpassung an das neue europäische (stimmt das wirklich? Alle reden davon, aber ich finde keine EG-Richtlinie!) Vereinsrecht erfolgten die letzten Vorstandswahlen geheim auf mit einem Bogen, wo alle Positionen eingetragen waren. Für einige Positionen gab es nur einen Kandidaten, für andere mehrere Vorschläge und für einige wurden während der Mitgliederversammlung anlässlich eines Kongresses zusätzliche Vorschläge gemacht. Anschließend wurden alle Bögen eingesammelt und mit der Auszählung durch Mitarbeiter des Kongressbüros – nicht durch Vereinsmitglieder – begonnen. Bevor das Ergebnis bekannt gegeben wurde, wurde die Mitgliederversammlung abgebrochen, da sie zeitlich völlig aus dem Ruder gelaufen war. Auch am nächsten Morgen erfolgte keine Mitteilung des Wahlergebnisses, das sollte dann erst auf der Abschlussveranstaltung 2 Tage später erfolgen. Nur nach massiven Drängen gab der Präsident die Sieger bekannt, ohne jedoch das genaue Stimmenverhältnis preiszugeben.
Auch jetzt im Protokoll stehen keine genauen Stimmen für die jeweiligen Kandidaten. Auf Nachfrage wurde vom Generalsekretär beschieden, dass die Mitglieder kein Recht hätten, die genaue Stimmenverteilung zu erfahren. Der Präsident möchte das, wird aber von der Mehrheit der anderen Vorstandsmitglieder ausgebremst.
In der Satzung steht nichts dazu, nur, dass die Abstimmung „voting“ geheim „secret“ zu sein hat
Meine Fragen:
1. Wenn die Satzung nicht die Bekanntgabe des Stimmenverhältnisses explizit ausschließt, gilt dann nicht die weitest gehende Regelung, also vollständige Veröffentlichung des Wahlergebnisses, wie ich es auf einem Formblatt der Caritas gefunden habe?
2. Kann ein Mitglied verlangen, dass die Wahlergebnisse detailiert bekanntgegeben werden?
3. Wenn z.B. die Originalstimmzettel gar nicht mehr da sind, kann man dann Wahlwiederholung verlangen?
4. Muss dann die ganze Wahl wiederholt werden, oder genügt es nur die Positionen, wo es mehrere Kandidaten zu Auswahl gab, erneut zu wählen und die anderen einfach zu bestätigen (hierbei fällt mit ein, dass auf dem Stimmzettel bei allen nur der Name angekreuzt werden konnte, wo es nur einen Kandidaten gab, die Möglichkeit der „Neinstimme“ wie bestand)
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Juli 2012 - 13:29 Uhr:   

Das ist absolut unüblich. Dazu müsste es eine Geschäfts- oder Wahlordnung geben im Verein, die die Geheimhaltung der Zahlen vorschreibt.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Juli 2012 - 14:14 Uhr:   

Das gesamte Verfahren ist eine Katastrophe!
In Deutschland könnte ich mir gut vorstellen, dass eine Satzung oder Wahlordnung, die so etwas vorsieht, juristisch angreifbar wäre. In diesem Fall wäre aber das belgische Recht maßgeblich, das so etwas rein theoretisch erlauben könnte ... die Frage geht jetzt sehr weit.

Hinzukommt, dass in der Regel auch die Stimmzähler gewählt werden - in der Regel offen per Handzeichen, wobei viele Vereine häufig Vorschläge machen, die mehrere Stimmzähler aus verschiedenen Vereinsströmungen berücksichtigen, gerade, wenn es eine engagierte inhaltliche Debatte (=Streit) gegeben hat, damit jeder den Stimmzählern vertraut.
Irgendwelche Externe, die am Ende eine Liste der Gewählten verkündet - das ist auf so vielen Ebenen ein demokratischer Alptraum!

Das gilt auch für die Posten, für die es nur einen Kandidaten gab: auch bei Ihnen muss klar sein, dass sie mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen haben.

Das ganze Verfahren riecht nach Verschleierung - man muss einem solchen Verein schon sehr nahe stehen, um da nicht auszutreten.
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Europa
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juli 2012 - 19:43 Uhr:   

Danke für die Hinweise.
Jetzt kommt auch noch raus, dass vom alten Vorstand die Original-Stimmzettel vernichtet wurden.
Das Blöde ist, dass ich der neue Präsident bin, aber nicht diesmal gewählt, sondern nach Wahl vor 2 Jahren automatisch nachgerückt, und jetzt versuchen muss, den ganzen Verein zusammen zuhalten.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juli 2012 - 21:19 Uhr:   

Also, damit das in Ordnung geht, muss das belgische Vereinsrecht aber schon sehr deutlich vom deutschen abweichen!
Ein Vize, der zum Präsidenten aufrückt - das geht in Deutschland kommissarisch bis zur nächsten Versammlung, aber ihn dann nicht mal bei einer Gesamterneuerungswahl zu bestätigen ...
Das klingt sehr haarsträubend.

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