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Betty
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 04. Mai 2012 - 21:05 Uhr: | |
Ich wurde vor kurzem als 2te Vorstandsvorsitzende (von insgesamt drei) von den Mitgliedern unseres Vereins gewählt. Jetzt ist der alte abgewählte 3te Vorstand immer noch im Verein zugange und sorgt damit für Unmut unter den Mitgliedern. Ab wann ist der alte Vorstand nicht mehr berechtigt die Vereinsgeschäfte weiter zuführen ? Ab der Abwahl durch die Mitglieder oder ab der Neueintragung ins Amtsregister des neuen Vorstands ? Letzte Frage : unsere Neugewählte dritte Vorsitzende will für ihren alten Posten als Schriftführerin erstmal eine Nachfolgerin suchen ehe sie ihr Amt antritt. Wieviel Zeit müssen wir ihr hier einräumen bzw. evtl. gar keine da sie ihr neues Amt als 3te Vorsitzende ja angenommen hat ? (Sie will sich 1 Jahr Zeit lassen und die Arbeit dem 2ten Vorstand solange aufs Auge drücken ?) Vielen Dank für eure Hilfe Betty |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2012 - 13:26 Uhr: | |
@Betty Wenn die Satzung nichts anderes vorsieht ist der neue Vorstand mit der Annahme der Wahl im Amt (und der alte Vorstand nicht mehr im Amt). Die Eintragung ist Amtsregister ist dafür keine Voraussetzung. Zur Frage mit der 3ten Vorsitzenden. Kommt auf die Satzung (und verschiedene Details) an. Im Kern dürfte sie 3te Vorsitzende sein. Ob sie ggf. übergangsweise noch Pflichten als Schriftführerin hat hängt von verschiedenen Details ab. Grundsätz |
Betty2708 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Mai 2012 - 18:05 Uhr: | |
Wenn sie ihr Amt als von den Mitgliedern gewählte 3te Vorsitzende erst in einem Jahr antreten will ist doch die Wahl makulatur ? Das hätte sie dann doch gleich sagen müssen oder ? In der Satzung ist nichts darüber festgelegt. Solche ausnahmesituationen kommen ja auch recht selten vor. Kann ich jetzt hier eine Neuwahl fordern ? Meiner ansicht nach hat man unsere Schriftführerin nur als Strohmann vorgeschickt um sich als 3te wählen zu lassen. Ich als 2te Vorsitzende habe jetzt alle anfallenden arbeiten auch Handwerklicher art aufgebürdet bekommen. Dies hat früher unser 3ter Vorsitzender erledigt. Meine beiden Vorstandskollegen geben jetzt alles an mich ab und reiben sich die Hände. Wieviel Zeit muss man einem gewählten Vorstand geben bis er sein Amt antritt ? Danke Betty |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Mai 2012 - 20:24 Uhr: | |
Wenn ein gewählter Vorstand praktisch nichts tut, dann kann man da im Allgemeinen wenig tun, außer möglichst bald wenanders zu wählen. Was "moglichst bald" konkret heißt, wird von der Satzung abhängen. |
Elke001 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Januar 2014 - 19:43 Uhr: | |
Bei uns in der Satzung steht, dass das Protokoll vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen sind. Beide Vorstandsposten werden in der Mitgliederversammlung neu vergeben. Muss dann das Protokoll vom neuen Schriftführer angefertigt und vom neuen Schriftführer und vom neuen Vorsitzenden unterzeichnet werden? |
Christian Haake
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Januar 2014 - 20:01 Uhr: | |
@Elke001 Steht in der Satzung oder im Wahlbeschluss der Mitgliederversammlung, ab wann die neuen im Amt sind (siehe auch Lars Tietjens Beitrag vom 6.5.2012)? Falls die neuen im Amt sind ist die Ausfertigung und Unterzeichnung des Protokolls natürlich die Aufgabe des neuen Vorstands. |
Elke001 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Januar 2014 - 20:15 Uhr: | |
Vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Satzung steht nichts geschrieben über die Annahme des Amtes. Ich habe den Thread gelesen, war mir aber trotzdem unsicher, da der neue Schriftführer im ersten Teil der Versammlung noch nicht zuständig ist. |
Elke001 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 26. Januar 2014 - 14:10 Uhr: | |
Ich bin weiterhin am Schmökern auf dieser Seite in Vorbereitung auf unsere Vorstandswahlen. Nun bin ich im Thread "Fehler im Protokoll heilbar?" auf einen Eintrag von Lars Tietjen vom 03.07.2010 gestoßen: „Stellen wir uns vor, laut Satzung müsste der Versammlungsleiter das Protokoll unterschreiben. Müssten dann hier alter Vorsitzender, Stadtbediensteter und neuer Vorsitzender unterschreiben, denn alle hätten ja zumindest zeitweise die Versammlung geleitet?“ Ja alle Versammlungsleiter müssen in einen solchen Fall unterschreiben. Was stimmt den nun? Müssen alle Versammlungsleiter und Protokollführer unterschreiben oder nur die neu gewählten? |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2014 - 21:36 Uhr: | |
Es ist zu unterscheiden ob die Versammlungsleiter oder bestimmte Vorstandsmitglieder das Protokoll laut Satzung unterschreiben müssen. Mein Beitrag aus 2010 beschreibt einen anderen Sachverhalt als die Frage hier. Wenn Vorsitzender und Schriftführer das Protokoll unterschreiben sollen, sind damit die aktuellen gemeint. D.h. zum Zeitpunkt der Unterschrift. |