Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Übertragung Stimmrecht Minderjähriger

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Vereinswahlrecht/Wahlrecht im Verein » Übertragung Stimmrecht Minderjähriger « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

musikverein
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Februar 2012 - 17:07 Uhr:   

Hallo,

folgendes steht in unser Vereinssatzung

§ 10 - Rechte der Mitglieder und Leistungen des Vereins
Alle Mitglieder sind berechtigt, an jeder Versammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen und an Abstimmungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechts mitzuwirken. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche unter 16 Jahren besitzen kein Stimmrecht. Jedes Mitglied, das sich durch eine Anordnung eines Vorstandmitgliedes, eines von diesem bestellten Organ oder Sonstigen in seinen Rechten verletzt fühlt, hat das Recht einer schriftlichen Beschwerde an den Vorstand.
Alle Leistungen des Vereins regelt die Ehrungsordnung.

Viele Mitglieder sind unter 16 - somit die Frage:
Dürfen Erziehungsberechtigte die Stimme für ihre Kinder abgeben? Bedarf es hier an Anwesenheitspflicht oder Einverständniserklärung der Kinder?

Vielen Dank schon mal!
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Februar 2012 - 20:14 Uhr:   

@musikverein

Jugendliche unter 16 haben gemäß der Satzung kein Stimmrecht. Also kann dieses auch nicht von den Erziehungsberechtigten wahrgenommen werden.

Für 16 bis unter 18 Jahre gilt, dass die Erziehungsberechtigten das Stimmrecht wieder an sich ziehen können. (Grundsätzlich beinhaltete die Zustimmung zum Vereinsbeitritt auch die Zustimmung, dass der Minderjährige sei Stimmrecht wahrnehmen darf. Diese Zustimmung kann aber wiederrufen werden.)
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Februar 2012 - 04:11 Uhr:   

Gibts dazu Gerichtsentscheidungen? Das wär ja ziemlich pervers, wenn die Zustimmung selektiv zurückgenommen werden kann. Damit entfällt doch die Geschäftsgrundlage.

Ist ein Vereinsbeitritt überhaupt zustimmungspflichtig, wenn der Beitrag aus dem Taschengeld bestritten wird, sich sie Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert und auch sonst keine Pflichten damit verbunden sind?
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Februar 2012 - 17:05 Uhr:   

@Ratinger Linke
Zur Rücknahme der Zustimmung sind mir keine Urteile bekannt. Das ist aber das was die Standardwerke zum Vereinsrecht so sagen. Im Sauter/Schweyer/Waldner wird in dem Abschnitt auch eine Entscheidung erwähnt (KG RsprOLG 15, 324). Diese ist mir aber nicht zugänglich.

Ist aber erstmal die normale Anwendung der Regelungen für Minderjährige und deren Erziehungsberechtigten.

Der "Taschengeldparagraph" ist dann für den Vereinsbeitritt anzuwenden, wenn kein laufender Beitrag gefordert ist sondern ein einmaliger Beitrag. Sonst wird es schwierig. Mit klugen Konstrukten kann man sich aber in die Anwendbarkeit herein retten.
 Link zu diesem Beitrag

Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Februar 2012 - 23:17 Uhr:   

Aber es kann doch nicht sein, dass Erziehungsberechtigte sich ein Recht nehmen, das explizit dem Jugendlichen = Mitglied, gehört. Was vielleicht geht, ist dem Jugendlichen das Stimmerecht zu verweigern so, wie sie die Mitgliedschaft kündigen können.
Aber das Stimmrecht übernehmen? Ich denke das geht erst recht nicht, wenn das Stimmrecht nicht übertragbar ist.
 Link zu diesem Beitrag

marvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 13. Februar 2012 - 11:40 Uhr:   

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass selbst bei Einmalbeiträgen der Taschengeldparagraph für den Vereinsbeitritt nicht unbedingt ausreichen muss. Was ist, wenn der Verein mit hohen Forderungen konfrontiert wird, für die Mitglieder haften sollen?
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 13. Februar 2012 - 18:04 Uhr:   

@Christian Haake
Grundsätzlich ist es normales BGB, dass die Erziehungsberechtigten dies können. Deshalb braucht diese Stimmrechtsübertragung keine Basis in der Satzung. Ggf. muss der Ausschluss der Stimmrechtsübertragung an Erziehungsberechtigt dann Ausdrücklich in die Satzung.

Ich halte diese Konsequenz der Regelung auch für falsch. Sie verkennt die Mitwirkungsrolle von Minderjährigen.
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 13. Februar 2012 - 18:14 Uhr:   

@marvin
In aller Regel haften Vereinsmitglieder nicht für den eingetragenen Verein. (Es sei denn es gibt klare Vorgaben in der Satzung oder einige Sonderfälle mit rechtswidrigen Verhalten etc.)
Davon unberührt bleibt die Haftung für eigenes Handeln. Z.B. von Vorstansmitgliedern.
 Link zu diesem Beitrag

marvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 - 11:52 Uhr:   

@ Lars Tietjen
Das mag für eingetragene Vereine gelten. Aber wer sagt denn, dass es sich hier um einen solchen handelt? Die nicht eingetragenen werden wie eine GbR behandelt - also volle Haftung mit dem Privatvermögen der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins.
 Link zu diesem Beitrag

Cokezero
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. September 2012 - 12:49 Uhr:   

Ich denke der Taschengeldparagraph wird bei diesem Thema schon angewendet - da dem Minderjährigen durch die Zahlung kein rechtlicher Nachteil entsteht, sondern eigentlich nur Vorteile. Ob sich die Anwendung dann auch auf das Stimmrecht auswirkt bezweifel ich jedoch stark.

[Linkspam gelöscht]

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite