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Kommunalwahl

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Udo Rickert
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2002 - 12:29 Uhr:   

Eine (wie ich hoffe) einfache Frage:
Muss eine Partei, wenn sie zur Kommunalwahl in einer Stadt antritt,
in allen Wahlbezirken Kandidaten aufstellen? Oder ist es auch möglich, nur einige Wahlbezirke mit Kandidaten abzudecken?

Und da fällt mir gleich die nächste Frage ein:
Gibt es eine Mindestanzahl der Bewerber, um eine Reserveliste
für die besagte Kommunalwahl aufstellen zu können?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2002 - 14:19 Uhr:   

???
Bei allen mir bekannten Kommunalwahlgesetzen in Deutschland gibt es überhaupt keine Wahlkreise, die Kandidaten treten immer für das ganze Wahlgebiet (Gemeindegebiet) an.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2002 - 14:25 Uhr:   

@Ralf
Doch, zumindest in M-V gibt es Wahl"bereiche".

@Udo
Um welches Bundesland geht es denn?
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ich
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2002 - 14:32 Uhr:   

Zumindest in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibts das. Und die Suche nach "Reserveliste" in wahlrecht.de führt nach NRW: http://www.wahlrecht.de/kommunal/nordrhein-westfalen.html . Hab das aber jetzt nicht genauer recherchiert.
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Udo Rickert
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2002 - 22:47 Uhr:   

Es geht um NRW.
Ich beziehe mich nicht auf die Bürgermeisterwahl, sondern auf die Wahl der Stadträte.
Dort gibt es in jeder Kommune Stimmbezirke mit jeweils eigenen Direktkandidaten der Parteien und Listen. Daher die FRage: muß eine Partei/Liste nun alle abdecken oder nicht?
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Jens Matheuszik
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2002 - 02:27 Uhr:   

@Udo:

Ich kann es Dir nicht mit Gesetzen begründen, da ich gerade keine da habe, aber soweit wie ich informiert bin, kann man als Partei auch ruhig auf einzelne Wahlkreise bzw. dort vertretenen Kandidaten verzichten, ABER - davon ist abzuraten:

Schließlich gibt es ja nur eine Stimme und das Wahlergebnis errechnet sich aus allen Stimmen der Wahlkreise. Tritt eine Partei in einem Wahlkreis nicht an, hat sie per se schon mal geringere Chancen als die anderen Parteien, da dann die Bewohner des entsprechenden Gebietes gar nicht die jeweilige Partei wählen können.

Daher findet man vor allem in kleineren Orten öfters das Phänomen, daß manche Parteien scheinbar in der Hand einiger weniger Familien sind - aber diese Parteien stellen deswegen Ehepartner, Kinder usw. in irgendwelchen Wahlkreisen auf, weil sie ansonsten nicht genügend Kandidaten haben.
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Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 08. Juni 2012 - 16:36 Uhr:   

Früher gab es ja auch bei der Landtagswahl in NRW ein Einstimmenwahlrecht. Ist eigentlich im Zuge der Einführung eines Zweistimmenwahlrechts zur Landtagswahl auch das Kommunalwahlrecht entsprechend geändert worden?
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Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 08. Juni 2012 - 23:58 Uhr:   

@Wähler
Nein, Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen werden in NRW nach einem Einstimmenwahlrecht gewählt. Sie haben übrigens alle eine gerade Sitzzahl (Pattvermeidung durch die (Ober-)bürgermeiststimme).
Entsprechend gibt es halb so viele Wahlkreise bei Räten und Kreistagen, sie können vor einer Wahl um 2, 4 oder 6 Sitze verkleinern, was aus Kostengründen teilweise praktiziert wird (minus 1-3 Wahlkreise).
Kreisfreie Städte haben 3-10 Bezirksvertretungen (Dortmund hat sich mal 12 genehmigen lassen, weil sie besonders pleite sind und dringend mehr Geld ausgeben müssen) mit 11-19 Sitzen (ungerade!), die bezirksweit ohne Wahlkreise nach Liste vergeben werden. Per Ratsbeschluss können sowohl die Anzahl der Bezirke als auch die Zahl der Bezirksvertreter innerhalb des gesetzlichen Rahmens angepasst werden.

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