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Sitz im BT und im LT

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Frederic
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 18:43 Uhr:   

Hallo,
wie lange kann Stoiber noch gleichzeitig MdB und MdL sein?
Bis vor der Wahl dachte ich, daß ein solches "Doppelamt" nicht möglich sei.
Mir geht es nur um die rechtliche Grundlage, daß er nach der Kanzlerwahl (leider) das Mandat wieder abgeben wird, ist mir bekannt.
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förster
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 19:42 Uhr:   

@Frederic
Warum leider? Spielt ein einziges MAndat für dich wirklich so eine große Rolle oder geht's hier mehr um Symbolisches?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 20:37 Uhr:   

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ein doppeltes Mandat ist möglich, nicht aber ein Bundestagsmandat und Regierungsamt im Land.
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Frederic
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 21:58 Uhr:   

@förster:
Das leider bezieht sich mehr auf den Ausgang der Bundestagswahl. :-)
Ich meinte, nach der Kanzlerwahl wird er es abgeben, weil er dann nicht Kanzler sein wird.

@Frank:
Das wäre eine neue Information für mich.
Wobei er aber seit fast einem Monat auch genau das ist, was du als "unmöglich" bezeichnest.
Es sei denn, es gibt irgendwelche Fristen.
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ich
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 22:27 Uhr:   

MdB ist er erst seit knapp 12 Stunden. Bis dahin war noch der alte Bundestag im Amt. Überhaupt ist erst seit gut einer Woche amtlich, dass er gewählt ist.
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Frederic
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 22:35 Uhr:   

Ja gut, das stimmt schon, man muß natürlich das amtliche Endergebnis abwarten.
Es ändert aber nichts daran, daß er momentan ein dreifaches Amt ausübt.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 22:51 Uhr:   

"ich" meinte nicht das amtliche Endergebnis, sondern den Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag mit Ablauf der Legislaturperiode des letzten Bundestages gemäß § 45 Satz 1 BWahlG in Verbindung mit Artikel 39 Abs. 1 Satz 2 GG.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 23:08 Uhr:   

Hab mal nachgeschaut, Inkompatibilitäten zwischen diesen drei Ämtern gibt es nicht und wenn ich es richtig überflogen habe, erspart Stoiber damit dem Bund die Zahlung der Abgeordnetenentschädigung für diese Zeit, die Steuerzahler können sich also freuen.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 23:08 Uhr:   

Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, zeitlich unbegrenzt gleichzeitig ein Bundestagsmandat, ein Landtagsmandat und ein Amt in einer Landesregierung auszuüben.
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Frederic
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 23:20 Uhr:   

Vielen Dank!
Das ist wirklich interessant.
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ich
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 23:34 Uhr:   

§5 Abgeordnetengesetz: "Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten mit Dienstbezügen ruhen vom Tage der Annahme der Wahl für die Dauer der Mitgliedschaft mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen und Geschenken."

Gilt das auch für Ministerpräsidenten? Aber dann müsste es wohl auch für die Bundesregierung gelten, solange es MdBs sind.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 23:40 Uhr:   

@ich

Genau, gilt nicht für Regierungsmitglieder.

zum Thema Abgeordnetenentschädigung (AE)
Muss mich korrigieren, die Steuerzahler in Bayern sparen die an den MP gezahlte (halbierte) AE ein, der Bund zahlt die Hälfte der Bundestags-AE. Weiss jemand, ob es eine Anrechnung der AE´s auf die Amtsbezüge des MP in Bayern gibt?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2002 - 13:56 Uhr:   

Korrektur:

Stoiber und Beckstein waren nie Abgeordnete des 15. Deutschen Bundestages.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2002 - 14:56 Uhr:   

Es gab in der Vergangenheit schon viele Beispiele für Doppelmandate, allerdings mit stark abnehmender Tendenz. Adenauer z.B. war als Bundeskanzler noch bis Juni 1950 Mitglied im nordrhein-westfälischen Landtags, Rühe war rund anderthalb Jahre gleichzeitig MdB und Mitglied der Bürgerschaft in Hamburg. Auch Doppelmandate über lange Zeit gab es mehrmals, vor allem bei Berliner Abgeordneten, aber nicht nur dort. Der CDU-Mann Josef Gockeln war beispielsweise von 1949 bis zu seinem Tod 1958 gleichzeitig MdB und Landtagspräsident in NRW.
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ich / c07
Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2002 - 18:13 Uhr:   

> Stoiber und Beckstein waren nie Abgeordnete des 15. Deutschen Bundestages gewesen.

Ist mir vor einiger Zeit auch aufgefallen, dass das inzwischen so in der Abgeordnetenliste steht. Außerdem haben demnach noch Späth und Özdemir (der das ja schon vor der Wahl angekündigt hat) ihr Mandat nicht angenommen.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dort zu der Zeit, wie dieser Thread aktuell war, zumindest Stoiber und Beckstein als tatsächliche Abgeordnete des 15. Bundestags aufgeführt waren (wie noch im Google-Cache zu sehn). Allerdings war da wohl auch gerade erst die Frist zur Annahme der Wahl abgelaufen: 1 Woche ab Benachrichtigung, die frühestens nach Bekanntgabe des endgültigen Bundesergebnisses erfolgen kann. Wenn man dann noch 1 Tag Postlaufzeit dazurechnet, ist die Frist erst nach der konstituierenden Sitzung abgelaufen.

Nebenbei bemerkt: Warum bei Wahlen fast immer die Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen ist, die Wahl nicht anzunehmen, ist mir ein Rätsel. Natürlich bringt es nichts, jemanden zur Ausübung seines Mandats zu zwingen, aber dann würd ja auch schon eine normale Niederlegung reichen. Wenn eine Ablehnung des Wählerwillens im System selbst vorgesehen ist, lädt das doch geradezu zu einer Geringschätzung der Wahl ein.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Februar 2009 - 00:02 Uhr:   

@ ich / c07

Die Möglichkeit zur Nichtannahme der Wahl ist durchaus sinnvoll. In Hamburg passiert es z.B. regelmäßig, das Kandidaten sowohl in die Bezirksversammlung als auch in die Bürgerschaftswahl gewählt werden und dann im Regelfall die Wahl in die Bezirksversammlung ablehnen. Insbesondere passiert das, wenn eine Partei einen überraschend hohen Erfolg erzielt, dann rücken ja auch Leute, die auf Plätzen kandiderten, die ursprünglich als nicht aussichtsreich galten, in die Bürgerschaft ein. Ein Doppelmandat (Bürgerschaft und Bezirk) wäre schon wegen der Terminsüberschneidungen kaum zu organisieren.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2009 - 16:16 Uhr:   

Jürgen W. Möllemann war auch so ein Doppelmandatsträger.
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E-Qual
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 10. März 2009 - 18:51 Uhr:   

zitat nieders. Verfassung: "Art. 8, (4) Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung, des Europäischen Parlaments sowie der Volksvertretungen und Regierungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören. "

Möglicherweise gibts in anderen Ländern ähnliche Regelungen - das wär doch auch mal was für Wahlrecht.de, das aufzuschreiben.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 10. März 2009 - 19:52 Uhr:   

@E-Qual
Danke für den Hinweis.
In Thüringen gilt ähnliches und hatte vor 5 Jahren auch schon Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. März 2009 - 13:02 Uhr:   

Christoph Matschie wechselte aus dem Bundestag in den Thüringer Landtag.
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E-Qual
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. März 2009 - 10:04 Uhr:   

Stimmt, und die SPD verlor daher ein (Überhang)-Mandat, habs auch nachgelesen.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. März 2009 - 11:09 Uhr:   

Wobei ein Doppelmandat (Landtag/Bundestag) seitens der SPD sowieso nicht akzeptiert wird. Auch in anderen Bundesländern hätte er sich zwischen Landtag und Bundestag entscheien müssen.

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