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Tetra Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Oktober 2011 - 19:34 Uhr: | |
Wenn in einem gemeinnützigen Verein (eV) Vorstandswahlen im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt finden, gibt es dann ein Frist, in der potentielle Bewerber um einen Vorstandsposten ihre Kandidatur bekannt machen müssen. Die Satzung trifft hierzu keine Aussage. Allerdings müssen Anträge zur Beschlussfassung in einer bestimmten Frist vorab eingereicht werden. Ist eine Kandidatur ein solcher Antrag und muss daher vorher bekannt gegeben werden? Im Netz habe ich dazu nichts gefunden. Danke für Hinweise! |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2011 - 20:05 Uhr: | |
@Tetra Wenn die Satzung keine Regelung trifft können auf der Versammlung noch Vorschläge gemacht werden. |
RoNe
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2014 - 11:48 Uhr: | |
Mein Verein hatte vor einigen Tagen Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen. Ein Platz im Vorstand wurde nicht besetzt, weil die Bewerberin am Tag der JHV krank war. Zuvor hatte sie aber ihre Bereitschaft erklärt, weiter zu machen. Frage: ist eine Wiederwahl möglich, wenn die Bereitschaft dazu mündlich erklärt wurde, der Kandidat am Tage der HV aber nicht anwesend sein kann? |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2014 - 21:06 Uhr: | |
@RoNe Wenn die Satzung keine besonderen Regelungen trifft ist eine Wahl in Abwesenheit möglich. |
Vehrsi Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 16. November 2015 - 23:27 Uhr: | |
Bei uns im verein sind in 14 Tagen Vorstandswahlen, wir würden gern jemanden vorschlagen das amt des 2. vorsitzenden zu übernehmen. Die person kann aber aus beruflichen gründen am wahlabend nicht anwesend sein. Muss er seine Bereitschaft zur wahl anzutreten, schriftlich festhalten / einreichen? kann mir da jemand weiterhelfen? wir stecken mit unserem verein noch in den Kinderschuhen, dies sind unsere 2. wahlen, seit bestehen. diesen Fall hatten wir noch nicht. danke im voraus |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 19:48 Uhr: | |
Hängt von der Satzung ab. Eine schriftliche Erklärung ist nicht unbedingt erforderlich. Aber es ist besser wenn es eine entsprechende schriftliche Erklärung gibt. Das vermeidet ggf. Streit und Diskussionen. |
Seealf Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. November 2015 - 14:08 Uhr: | |
Hallo Unsere Satzung regelt Abstimmung folgendermaßen: Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebene n gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Änderung des Zwecks oder die Auflösung des Vereins de r Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder. Jetzt soll bei der nächsten Vorstandswahl im März aber geheim abgestimmt werden. Dazu wurde folgender Vorschlag gemacht: Zunächst wird diskutiert, ob die Wahl geheim erfolgen soll. Das wird im Protokoll festgehalten. Dann wird offen abgestimmt, ob die Wahl geheim erfolgen soll. Das wird im Protokoll festgehalten. Wenn dann (am besten einstimmig) beschlossen wird, die Wahl einmalig geheim zu machen, sollte es kein Problem sein. Ist diese Vorgehensweise zulässig, da ja eigentlich die Satzung damit in diesem Punkt außer Kraft gesetzt wird? Herzlichen Dank |
frank
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 25. April 2016 - 18:42 Uhr: | |
bei uns in einem Autoverein steht eine Vorstandswahl an , auf der Einladung sind die Kandidaten benannt. Kann nun kurz vor Versammlung jemand noch als Kandidat auftreten ?? Die Mitglieder kommen aus ganz Deutschland und es ist jetzt vielen nicht mehr möglich an der Versammlung teilzunehmen u.a. weil sie davon nichts gewusst haben, sonst wären sie ggf. gekommen. Solche personellen Entscheidungen haben doch grosse Tragweite und sollten vorher bekannt sein , bzw. in der Einladung als Tagespunkt vermerkt sein. Ist das zulässig ?? In der Satzung habe ich hierzu nichts gefunden. |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 26. April 2016 - 06:22 Uhr: | |
@frank Es kommt auf die Satzung an. Wenn diese keine Regelung trifft, dass eine Kandidatur bis zu einem Zeitpunkt X angemeldet werden muss ist auch später noch eine Kandidatur möglich. |