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Fragender Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 - 14:06 Uhr: | |
Folgender Sachverhalt: In einem e.V. steht eine Mitgliederversammlung an, bei der neben den Vorstandswahlen, auch eine wichtige Abstimmung zur Ausrichtung des Vereins vorgenommen wird. Um aus dieser Abstimmung als Sieger hervor zu gehen und seine Ziele zu verwiklichen, hat ein Teil des Vorstandes (Nennen wir ihn "A") vor den Wahlen (im Zeitraum 1 - 3 Monate) neue Mitglieder angeworben. Sie zahlen einfach nur ihre 5 Euro Monatsbeitrag und beteiligen sich ansonsten nicht. Bei der Mitgliederversammlung findet besagte Abstimmung statt. "A" erreicht sein Ziel, seine geplante "Neu-Ausrichtung" kann aufgrund der gewonnenen Abstimmung erfolgen. Die neu-geworbenen Mitglieder geben den Ausschlag. Kurz nach der Wahl schrumpft die Mitgliederzahl wieder, weil die "neuen" mitglieder sich wieder abmelden. Ist das Rechtens? |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 - 20:36 Uhr: | |
@Fragender "Ist das Rechtens?" Ja (wenn die Satzungregeln zu Aufnahme etc. eingehalten wurden). Eine gezielte Manipulation der Abstimmung wäre aber nicht zulässig gewesen. Aber alleine der Anschein, dass Leute nur für die Abstimmung beigetreten sind reicht da bei weiten nicht aus. |
Wirtschaftsprüfer Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 - 16:14 Uhr: | |
Ja - nicht jede Unmoral ist illegal. |