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Maike
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2011 - 20:33 Uhr: | |
Hallo, wir hätten eine Frage, die eigentlich gar nicht so schwer sein sollte, wir können allerdings keine Literatur zu dem Thema finden. Kann man die Reihenfolge bei den Vorstandswahlen ändern? Im konkreten Fall wird es unter anderem eine "Kampfabstimmung" für den Posten des Schatzmeisters geben, da der derzeitige erste Vorstand mit dem zweiten Kandidaten aller Voraussicht nach nicht zusammenarbeiten möchte und sein Amt unter diesen Voraussetzungen auch nicht weiterführen würde, wäre unsere Idee, die Wahl des Schatzmeisters und der anderen vakanten Posten an den Beginn zu stellen und die Vorstandsfrage erst später zu klären. Ist dies generell möglich? In der Satzung findet sich kein Hinweis auf die Reihenfolge. Vielen Dank im voraus. |
Christian Haake
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2011 - 23:19 Uhr: | |
Hallo, im BGB findet sich auch keine Reihenfolge. Wenn also nirgendwo die Reihenfolge fixiert ist unterliegt sie meiner Einschätzung nach der Willkür des Versammlungs- oder Wahlleiters, es sei denn natürlich die Versammlung wünscht eine spezielle Reihenfolge. |
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