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Wahlanfechtung gerechtfertigt?

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lillyfee
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 - 00:47 Uhr:   

Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich der Vorstandswahlen in einem e.V.
Bei der Jahreshauptversammlung, wo die Wahlen stattfanden, wurde bekannt gegeben, dass die 2. Vorsitzende vor 3 Tagen (also sehr kurzfristig)zurückgetreten ist. Nun ergab sich die Situation, dass der Posten der 2. Vorsitzenden vakant war. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, die aktuell 2.Schriftführerin zur 2. Vorsitzenden zu wählen sowie ein neues Vorstandsmitglied für den Posten der 2. Schriftführerin (der somit frei werden würde).
Die Mitglieder wurden an Ort und Stelle befragt ob sie einverstanden seien heute die beiden Posten zu vergeben und dies wurde mit der eindeutigen Mehrheit bejat.
Die Wahlen endeten wie oben beschrieben.
Ein Mitglied entfernte sich während der Wahl mit den Worten: Das sei ihr zuviel! (Die Dame ist sehr theatralisch) Nun hat die Dame die Wahlen angefochten, weil sie meint, dass es nicht rechtens sei Wahlen zu vollziehen, die nicht vorher (in dem Einladungsschreiben 1 Monat vorher) angekündigt seien (obwohl dies sich erst 3 Tage vorher entschieden hat und zu Beginn der Sitzung berichtet wurde).
Hat die Dame recht?
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petra berg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 - 02:13 Uhr:   

Also, ich bin keine Juristin, nur vereinserprobter Laie, aber ich seh es so:
die Frage kann Dir eigentlich nur Eure Vereinssatzung beurteilen, wo etwas dazu stehen müßte, wie und nach welchem Prozedere Vorstandswahlen durchzuführen sind. Wenn dort ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Vorstandswahl / Ergänzungwahl in der Ladung angekündigt sein muß, hat die Dame recht, dann kann dies nicht kurzfristig mal dazwischen geschoben werden. (Falls nix dazu in der Satzung steht, müßte man nachlesen, was im Vereinsrecht im BGB dazu steht)
An Eurer Stelle würde ich auf Nummer sicher gehen und der (alte Rest-) Vorstand soll eine neue, außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, auf der eine Vorstandsneuwahl oder Ergänzungswahl stattfindet, die ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt in der Ladung angekündigt wird. Is zwar ein Riesenumstand, aber besser, als von einem Vorstand vertreten zu werden, der zumindest teilweise nicht korrekt gewählt wurde.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 - 04:55 Uhr:   

@lilyfee
Die Dame hat Recht. Es sei denn es gibt eine ausrückliche Ermächtigung in der Satzung die dieses Vorgehen erlaubt.

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