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elkina Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 07. Mai 2011 - 20:12 Uhr: | |
Hallo, an meinem Briefkasten und der Zeitungsrolle habe ich "Keine Werbung" Aufkleber unübersehbar angebracht. Leider scheinen sich die Kandidaten für die Bürgermeisterwahl nicht dafür zu interessieren. Einer der Herren teilte mir auf Rückfrage mit, es handle sich hierbei nicht um Werbung sondern um wichtige Informationen. Hierzu gebe es mehrere Gerichtsurteile und die Zustellung (die er übrigens selbst vorgenommen habe) sei rechtens. Leider hat er hierzu keine Details verraten. Über die Suche habe ich leider nichts Eindeutiges gefunden. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke! |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 07. Mai 2011 - 21:20 Uhr: | |
@elkina Es gibt einige Entscheidungen, dass auch Wahlwerbung von einem solchen Aufkleber erfasst wird. Z.B. OLG Bremen, Urteil vom 18.06.1990 - 6 U 1/90 KG, Urteil vom 21. 9. 2001 - 9 U 1066/00 Dazu auch BVerfG, 2 BvR 2135/01 vom 1.8.2002 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20020801_2bvr213501.html Im Schrifttum wird diese Sichtweise immer wieder kritisiert. Z.B. Löwisch: Briefkastenwerbung von Parteien NJW 1990, 437 Brocker: Briefkastenwerbung politischer Parteien - Die „Befreiung des Zivilrechts vom verfassungsrechtlichen Denken”? NJW 2002, 2072 Aber abweichende Rechtssprechung ist mir bisher nicht bekannt. |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 08. Mai 2011 - 21:18 Uhr: | |
@Lars Tietjen Das Landgericht Hamburg hat in einer hier vor einigen Jahren durch die Presse gegangenen Entscheidung (Aktenzeichen habe ich aber nicht) entschieden, daß Werbung nur sei, was auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet sei. Deshalb sei weder Parteiwerbung noch Mitgliederwerbung gemeinnütziger Parteien oder Kirchen von einem derartigen Aufkleber erfasst. Wer deren Werbung ausschließen wolle, müsse die genaue Organisation, von der er nichts haben möchte, an seinem Briefkasten benennen. |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Mai 2011 - 18:57 Uhr: | |
@Norddeutscher Interessant. Erinnerst Du Dich noch an irgendwelche Details? Es ist mir nicht gelungen die Entscheidung bei Juris oder Beck-Online zu finden. Vielleicht die falschen Suchbegriffe... |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Mai 2011 - 21:30 Uhr: | |
@Lars Oben bei mir ist ein Schreibfehler, ich meinte "gemeinnütziger Vereine oder Kirchen". Es ging damals darum, daß jemand einen Sportverein auf Unterlassung in Anspruch nahm, der ihm alle halbe Jahr ein Faltblatt mit seinen Sportangeboten in den Briefkasten werfen ließ. Es kann aber sein, daß das Ganze nur im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelaufen ist und es kein Hauptsacheverfahren gab. Das würde auch erklären, warum es nicht bei Juris oder Beck-Online zu finden ist. In der MoPo hieß es dann: Wenn Sportvereine das dürfen, weil sie nicht gewinnorientiert sind, dann ist das ein Freibrief auch für Kirchen und Parteien. |
elkina Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2011 - 22:46 Uhr: | |
Vielen Dank für die Antworten. Hm, das heißt also, er könnte recht haben und es war in Ordnung, dass er die "Informationen" eingeworfen hat? |