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Ursula Trautwein
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2011 - 12:21 Uhr: | |
Hallo, wie sieht das Wahlergebnis aus, wenn alle Nichtwähler ungütlige Stimmen abgeben würden? Meines Wissens ist es doch so, dass nur die abgegebenen Stimmen zählen. Also, wenn von 1000 Wahlberechtigten nur 500 gültige und 200 ungültige Stimmen abgeben, entsprechen diese 700 abgegebenen Stimmen = 100 % Die 300 Nichtabgegebenen Stimmen fallen komplett unter den Tisch und zählen nichts. Stimmt das? |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2011 - 15:45 Uhr: | |
@Ursula Trautwein Das Thema wird hier ausführlich diskutiert: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/3193.html Im Kern hängt es vom Wahlrecht ab. Bei der Bundestagswahl fallen auch ungültige Stimmen "unter den Tisch". Bei einigen Landtagswahlen werden sie für die 5%-Klausel berücksichtigt. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2011 - 19:19 Uhr: | |
"Bei einigen Landtagswahlen werden sie für die 5%-Klausel berücksichtigt." Nur in Berlin. |