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Wahlbeteiligung

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K-U S
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2011 - 11:03 Uhr:   

Hallo

Ich habe eine Frage. Leider habe ich im www. nichts passendes dazu gefunden.

Wieviel % der "Wahlberechtigten" müssen ihre Stimme abgeben, damit die Wahl überhaupt "Gültig" ist?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2011 - 11:27 Uhr:   

@K-U S
Man kann sich streiten ob 0 oder 1 Stimme nötig sind. Ob 0 Stimmen geht hängt von den genauen Regelungen im Wahlgesetz ab. Daneben gibt es dann noch ein Problem, dass bei 1 Stimme (pro Stimmbezirk) das Wahlgeheimnis gefährdet ist. Das würde zumindest Fragen aufwerfen. Aber wenige Prozent Wahlbeteiligung wären rechtlich kein direktes Problem.

http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/227.html
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K-U S
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2011 - 12:50 Uhr:   

Hallo

Deutschland ist ein Land, wo selbst die Form einer "Gurke" unter ein Gesetz fällt (komisches Beispiel; mir fiel im Moment nicht besseres ein).
Überall gibt es %-Hürden, usw.

Und für so was echt wichtiges gibt es KEIN Gesetz ?!?
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2011 - 14:42 Uhr:   

Ein Gesetz dazu gibt es ja - nur wird darin keine Mindestbeteiligung (Quorum wie z. B. bei Volksentscheiden) vorgeschrieben.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Februar 2011 - 15:16 Uhr:   

Was sollte das Gesetz denn für den Fall geringer Wahlbeteiligung bestimmen? Die Abschaffung der Demokratie und z.B. die Einführung einer Monarchie?

Real existierende Regelungen laufen oft darauf hinaus, dass die Wahl mit verringertem Quorum bzw. gar keinem mehr wiederholt wird, da bei einer Wiederholungswahl mit einer noch geringeren Wahlbeteiligung zu rechnen ist. Das ist nicht sonderlich sinnvoll. Eher wirksam ist der Ansatz, Regionen mit geringer Wahlbeteiligung durch verringerte Repräsentation zu bestrafen. Explizit aufgrund eines Quorums passiert das z.B. in Ungarn, aber auch im Bundestagswahlrecht ist die regionale Repräsentation (noch) von der Wahlbeteligung abhängig.

Dass der Fall mit 0 gültigen Stimmen (ungültige Stimmen reichen nicht) häufig undefiniert ist, stört zwar die mathematische Ästhetik (die bei realen Wahlgesetzen zumeist ohnehin nicht vorhanden ist), ist aber praktisch völlig irrelevant. Weit davor wird der Fall relevant, dass es keine oder zu wenige Kandidaten gibt.

Die Form von Gurken wird übrigens weder durch Gesetz noch durch ein deutsches bestimmt, sondern (in der Vergangenheit) durch eine EWG-Verordnung, deren Vorläuferin schon von 1964 stammt und die mittlerweile aufgehoben ist. An derartigen Standardisierungen hat vorallem der Handel ein Interesse, der das aber auch ohne Verordnung selber regeln kann.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2011 - 00:55 Uhr:   

Joachim Gauck meint, er musste 50 Jahre alt werden, um das erste Mal wählen zu können. Er werde deswegen niemals eine Wahl versäumen.
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F.W.P.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. August 2011 - 09:39 Uhr:   

Meine Lieblingsidee bei geringen Wahlbeteiligungen ist, dass Direktmandate nur dann gewonnen werden können, wenn der sog. Ausschöpfungsgrad einer Partei oder eines Kandidaten über 50 Prozent liegt. Also wenn 50.001 Wahlberechtigte von 100.000 in einem Wahlkreis eine Partei oder einen Kandidaten gewählt haben, dann gibt es das Direktmandat. Liegt die Wahlbeteiligung bei 60 Prozent, dürfte das keiner Partei gelingen. Die Zusammensetzung im Parlament würde sich aus den Landeslisten ergeben - ohne den ganzen Quatsch mit Überhangmandaten.

Meine zweite Lieblingsidee wäre, dass das Parlament nur soviele ständige Mandate an die Parteien vergibt, wie der Grad der Wahlbeteiligung war. Der Rest der Sitze wird tageweise ausgelost. Diesen "Eintagsfliegen" gibt man zwar kein Rederecht aber das volle Stimmrecht. Gegen Bezahlung von ausreichenden Spesen verpflichtet man sie zur Teilnahme an den Sitzungen. So wäre dann der Plebiszit in das Parlament eingebaut. Ich bin sicher, dass sich dann alle Parteien um höhere Wahlbeteiligungen bemühen würden.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. August 2011 - 15:35 Uhr:   

Ich finde die Lieblingsideen von F.W.P. super.

Das Parlament besetzt mit lauter ausgelosten 80 und 90jährigen (bald 30 % der Wahlberechtigten oder so) und Leuten, denen schon der Weg zur Wahlurne zu beschwerlich ist (nochmal 40 %). Das sollte dann kein Problem für meine Regierung mehr darstellen. In den Ausschüssen, in denen die wichtigen Fragen vorberaten werden, stört keine Sau mehr.

Die Opposition besteht nur noch aus einigen Hanseln. Abgeordnete, die für den Bürger da sind oder womöglich dumme Fragen stellen könnten, entfallen weitgehend. Zur Abstimmung stelle ich nur noch unverständlichen Kram (Nachfragen gibts ja nicht mehr) oder verteile Bonbons und Alkohol.

Endlich mal Politik aus einem Guss. Aus meinem nämlich. Das wird eine lupenreine Demokratie. Ich werde mir jede Mühe geben, die Wahlbeteiligung noch weiter zu drücken.

Ich bin begeistert, dass es immer wieder Vorschläge gibt, wie man die Bürger noch geschickter eindampfen kann.

Der fröhliche Regierungschef
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. August 2011 - 21:08 Uhr:   

@FWP
So viele Direktkandidaten erreichten die absolute Mehrheit der Wahlberechtigten:

1990: 2 (Cloppenburg-Vechta, Bad Kissingen)
1994: 1 (Cloppenburg-Vechta)
1998: 14 (Cloppenburg-Vechta, Werra-Meißner, 12 im Ruhrgebiet)
2002: 18 (alle in Bayern)
2005: 0
2009: 0

@Good Entity
"oder verteile Bonbons und Alkohol"
Erinnert ans Dreiklassenwahlrecht. Während der sich stundenlang hinziehenden Abgeordnetenwahl haben sie Wahlmänner oft reichlich gebechert.
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Michael Maunz
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 14:21 Uhr:   

Bin Deutscher, habe meinen Wohnsitz in der Schweiz und wähle bei der BTW am Ort meines letzten Wohnsitzes in D, in meinem Falle der Bodenseekreis. Wird denn meine Stimme auch als Wahlbeteiligung gewertet, obwohl ich dort gar keinen Wohnsitz mehr habe? Oder erhöhe ich die Wahlbeteiligung, und es wären theoretisch auch Werte über 100% (100% der Leute mit Wohnsitz im Wahlkreis Bodensee + Auslandsdeutsche wie ich) möglich?
Danke für die Antwort
Michael Maunz
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 14:27 Uhr:   

Die Auslandsdeutschen, die sich ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, werden ganz normal als Wahlberechtigte geführt – und im Falle der Stimmabgabe ganz normal als Wähler.

Werte von über 100% sind daher nicht möglich. Wenn Sie wählen, steigt die Wahlbeteiligung. Wenn Sie (trotz Eintrag ins Wählerverzeichnis) nicht wählen, sinkt sie. Hätten Sie sich nicht ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, hätten Sie keinen Einfluss auf die Wahlbeteiligung gehabt.

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