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Esther und Alex Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Juli 2010 - 16:04 Uhr: | |
Wir hätten da eine Frage wegen Wahlen zum Bundestag, den Landtagen, den Kommunalparlamenten und dem europ. Parlament. Wie finden eigentlich dann die Wahlen in den JVAs statt? Sind das eigene Wahllokale? Oder müssen die Insassen Briefwahl ausüben? Wenn letzteres der Fall seien sollte, dürfen dann die ausgefüllten briefwahlunterlagen wie andere Post von Insassen einfach auch so gelesen werden? Wir fänden es klasse wenn uns jemand hier Auskunft erteilen könnte. Mit vielen Grüßen Esther und Alex |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Juli 2010 - 21:12 Uhr: | |
Theoretisch können in großen Justizvollzugsanstalten Sonderwahlbezirke und in kleineren bewegliche Wahlvorstände eingerichtet werden. Praktisch wird das aber selten (oder gar nicht?) getan, womit die Insassen praktisch auf die Briefwahl angewiesen sind. Dabei kommt es regelmäßig zu Problemen, die häufig auch Gegenstand der Wahlprüfung sind, ohne dass sich dadurch grundsätzlich was verbessert. Überwiegend ist das für Bundestagswahlen in der Bundeswahlordnung geregelt. Die zutreffenden Paragrafen findet mit einer Suche darin nach "Sonderwahlbezirk", "beweglich" und "Justizvollzugsanstalt". Bei Landtags- und Kommunalwahlen können die Regeln je nach Land anders sein. Aufschlussreiche Hintergründe finden sich in den Beschlussempfehlungen der Wahlprüfungsausschüsse. Zuletzt insbesondere Anlage 3 in Drucksache 17/2200, aber auch Anlagen 18 und 22 in Drucksache 17/1000. Der Einspruchsführer zu Anlage 22 ist offenbar Insasse von Stadelheim, das eigentlich locker groß genug für einen eigenen Wahlbezirk wäre, aber nichtmal einen beweglichen Wahlvorstand hat. |
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