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Pflichtenverweigerung

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Snakebite
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 13:40 Uhr:   

Folgende Situation im Hundesportverein:

Unser ehemaliger 1te Vorsitzender Herr "G" wollte diesen Posten nicht mehr machen. Somit wurde bei der letzten Mitgliederversammlung mit regulärer Vorstandswahl ein neuer 1ter Vorsitzende gewählt. Als zweiter Vorsitzender wurde Herr "G" gewählt.
Nun droht Herr "G" quasi bei jeder Vorstandssitzung - wenn es nicht nach seinem Kopf geht - das er nichts mehr mache. Teilweise handelt er eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem restlichen Vorstand, was für weiteren Unmut sorgt. Auch hat er schon damit gedroht, den Verein auflösen zu wollen. Ich weis, das kann er nur mit einer 3/4 Mehrheit in einer Mitgliederversammlung und die wird er momentan nicht bekommen. Dennoch: Sein Verhalten ist kontraprotuktiv, anstrengend und nervend. Wir wollen eigentlich nur unseren Sport betreiben und Spaß mit unseren Hunden haben.

1. Wie können wir sein Verhalten unterbinden?

2. Kann man ihn irgendwie ab oder anmahnen?

3. Ist die Aussage "dann mach ich nichts mehr" als Rücktritt zu werten?

4. Kann man Ihn zwingen zurückzutreten? Und wenn ja, wie sollte man vorgehen, so das es auch rechtlich Bestand hat?

Danke für eure Hilfe
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Juli 2010 - 14:43 Uhr:   

@Snakebite:

Das Verhalten von Vorstandsmitgliedern eines Vereins wird häufig von Vereinsmitgliedern als nervig empfunden. Offenbar beruht das hier auf Gegenseitigkeit. Herrn G scheint es aber doch im Verein zu gefallen, sonst würde er ja austreten. Warum sollte er zurücktreten?

Und die anderen Vorstandsmitglieder scheinen ja doch auf ihn angewiesen zu sein, sonst könnte die übliche Standarddrohung von angegriffenen Vereinspatriarchen "Dann mach ich nichts mehr" nicht zu Unmut führen.

Das zweckmäßigste Vorgehen in Deinem Sinne dürfte genau das sein, was zu diesem Forum passt: Ihr wartet bis zur nächsten Vorstandswahl und wählt Herrn G dann nicht wieder.

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