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Mr. Salvation
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. April 2010 - 16:46 Uhr: | |
Hallo zusammen, mich würde interessieren, wie man denn Kandidat bei einer Kommunalwahl wird? Für das Stadtparlament. Leider ist das im Netz garnicht so leicht zu erfahren. Welche persönlichen Voraussetzungen muss man erfüllen, auf welches Amt muss man gehen oder wo registriert man sich sonst als Kandidat? Welche Formulare werden ausgefüllt, welche Dokumente werden benötigt? Wichtig: ich möchte nicht einer Partei beitreten, allenfalls als freier Kandidat nach Absprache auf deren Liste erscheinen (Möglichkeit und Unmöglichkeit von solchen Kombinationen ist mir zunächst nicht bekannt). Vielleicht grenzt das etwas ein: es geht um's Bundesland Hessen und über 18 bin ich auch schon :-). Wahlrecht besitze ich auch. Danke für Hinweise, MrSalvation (da ich mir meiner Sache noch nicht so wirklich sicher bin, habe ich das erstmal allgemein gehalten) |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. April 2010 - 20:06 Uhr: | |
@ Mr. Salvation Wenn ich mich richtig erinnere können Einzelpersonen in Hessen nicht für die Stadtverordnetenversammlung kandidieren. Vorschläge können Parteien und Wählervereinigungen machen. Der Wahlvorschlag ist beim Wahlamt der Stadt abzugeben. Weitere Informationen: http://www.wahlen.hessen.de/irj/Wahlen_Internet?uid=aca5014b-ca42-6f01-33e2-dc765bee5c94 Vordrucke: http://www.wahlen.hessen.de/irj/Wahlen_Internet?cid=5e28c7e956784213eaffd31ef9475be6 Parteien und Wählergrupper nominieren teilweise auch Nichtmitglieder. Das kann man nur im Dialog mit denen klären. Die Funktion eines Stadtverordneten ist -insbesondere in größeren Städten sehr Arbeitsaufwendig. Um einen Eindruck zu bekommen lohnt es sich ein paar Sitzungen zu besuchen. Oft sind auch die Vorlagen im Internet. |

coheed
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. April 2010 - 10:58 Uhr: | |
Was ist denn ein "freier Kandidat"? |

Mr. Salvation
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. April 2010 - 11:15 Uhr: | |
@coheed freier Kandidat = parteilos @Lars Hi Lars, danke für die Infos, dann erkundige ich mich mal zusätzlich beim Wahlamt, mal sehen was die sagen. Wenn ich mich mit einer der bestehenden Parteien anfreunden müsste widerspricht das so ein wenig meinem Grundverständnis, muss aber dann wohl sein :-). In die Arbeit habe ich am Rande etwas Einblick, ich bin mit mehreren Stadtverordneten bekannt. Vielen Dank für den Beitrag. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 16. April 2010 - 20:34 Uhr: | |
Unter einem "freien Kandidaten" würd ich eher das verstehen, was man meistens als "Einzelbewerber" bezeichnet, also jemanden, der unabhängig von einer Liste kandidiert. Möglich ist es auf jeden Fall, eine Wählergruppe zum Zweck der Wahlteilnahme zu gründen. In Hessen sind allerdings die formalen Voraussetzungen ziemlich hoch; eine Organisation mit Mitgliedschaft und Regelungen zur Aufstellung von Bewerbern sind hier notwendig. Theoretisch kann eine Liste auch nur aus 1 Bewerber bestehen. Bei den Kommunalwahlsystemen, die wie das hessische vom bayrischen abgeleitet sind, ist allerdings mindestens 1/3 der zu besetzenden Sitze an Bewerbern notwendig, damit die Liste voll wählbar ist, und dann haben Vollwähler noch keinerlei Möglichkeiten, bezüglich der Personen zu differenzieren, womit ein paar wenige Einzelstimmen entscheiden, wer tatsächlich gewählt ist. Nachdem in Hessen (im Gegensatz zu Bayern) auch keine Vorhäufelung möglich ist, braucht ein faktischer Einzelbewerber eine Zahl von genau Gesamtsitzzahl minus 2 (oder (Gesamtsitzzahl - 3) / 2) an Strohmännern, damit er durch die automatische Häufelung mehr Stimmen bekommt als jeder Strohmann. Dass ausgerechnet bei Kommunalwahlen, wo es (zumindest in kleineren Gemeinden) am meisten Sinn machen würde, keine Möglichkeit zu einer reinen Personenwahl vorgesehen ist, ist eigentlich ziemlich widersinnig. In größeren Gemeinden ist es allerdings durchaus sinnvoll, dass sich Gleichgesinnte zu Wählergemeinschaften zusammenschließen, sei es in Form der Parteien oder außerhalb davon. Die Regeln sind auf http://www.wahlrecht.de/gesetze.htm verlinkt; relevant sind insbesondere die §§ 10 ff. des KWG, bezüglich der Wählbarkeit die §§ 32 f. der HGO und für Details der Wahlvorschläge insbesondere § 23 KWO. |
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