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Philipp9 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 17. März 2010 - 08:37 Uhr: | |
Ich habe eine Frage zum Ablauf einer mehrtägigen Versammlung. Unser Verein hat eine Mitgliederversammlung über zwei Tage einberufen, da es viele Tagesordnungspunkte zu besprechen gibt. Die Neuwahlen sind lt. Tagesordnung für den zweiten Tag angesetzt. Aufgrund großer Anreisewege aus ganz Deutschland werden viele erst am zweiten Tag zu den "wichtigeren" Themen kommen. Nun zu meiner Frage: Dürfte am ersten Tag durch die erschienenen Mitglieder die Tagesordnung so geändert werden, dass am ersten Tag die Neuwahlen stattfinden, statt wie geladen am zweiten Tag? Wären diese Wahlen nichtig bzw. anfechtbar oder könnten diese Wahlen am zweiten Tag wenn mehr Stimmberechtigte anwesend sind wiederholt werden? Meines Erachtens wären die Wahlen zumindest anfechtbar, da ich das ähnlich sehen würde, wie wenn über zusätzliche Tagesordnungspunkte abgestimmt werden würde, die bei Einladung nicht auf der Tagesordnung gestanden sind. In der Satzung ist diesbezüglich nichts geregelt. Schon mal vielen Dank für eure Meinungen. |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 17. März 2010 - 09:18 Uhr: | |
@Philipp9 Schwere Frage. M.E. ist der Wortlaut des § 32 Abs. 1, Satz 2 BGB ["Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. "] wohl erfüllt. Ob der Regelungsweck erfüllt ist kann man kritisch sehen. M.E. hängt dies davon ab, ob in der Einladung deutlich wurde, dass der Zeitplan unverbindlich ist. Daneben ob der zeitliche Verlauf erkennbar mit dem Ziel der Manipulation umgestellt wurde. Absolut kann man dies m.E. nicht sagen. Es kommt auf die Details der Einladung und des Ablaufs an. Daneben ggf. auf die Vereinspraxis. Wenn bereits 10 Mal exakt der Zeitplan eingehalten wurde ist dies anders zu bewerten als wenn es immer mal wieder zu Änerungen des Zeitplanes kommt. |
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