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Briefwahlstimmen im 2. Wahlgang

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Sarah
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. Dezember 2009 - 18:57 Uhr:   

Hallo,
ich habe zwar die schon bestehenden Beiträge durchgelesen, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Wir sind ein Fanclub und hatten unsere Vorstandswahlen. Das Amt des 2. Vorstandes war dabei sehr umstritten.
Im ersten Wahlgang gab es Stimmengleichstand. Es gab also einen zweiten Wahlgang. Nun war es aber so, dass in diesem zweiten Wahlgang ja die Briefwahlstimmen, die für den Ersten vorlagen, nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Aber kann man die Briefwähler einfach übergehen, nur, weil es nicht gleich eine Mehrheit gab?

Ich weiss, es kommt darauf an, was dazu in der Satzung steht. Bisher gab es einen solchen Fall aber noch nicht und wir haben dazu nicht in unserer Satzung stehen. Aber vielleicht gibt es dazu eine allgemeine Regelung oder etwas auf das man sich berufen kann.

Und noch eines.
Auf eben dieser Sitzung war es wegen auch noch anderer Unklarheit ein kleineres Chaos. Dabei ist es, anscheinend, untergegangen, dass es Gegenstimmen gab, die Wahl ohne die Briefwähler nocheinmal durchzuführen. Und jetzt werden Stimmen laut, da sich niemand direkt auf der Sitzung dagegen gewehrt hat, sei diese Wahl also rechtens.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen und Danke schon mal im Vorraus.

Sarah
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Dezember 2009 - 08:50 Uhr:   

@Sarah
Gerade wenn es nicht klar geregelt ist kann man nur über die exakten Formulierungen der Satzung schauen welche Auslegung geboten ist.

Wichtig ist insbesondere die Regelung zur Briefwahl und zum zweiten Wahlgang bei Stimmengleichheit im ersten Wahlgang.

Daneben kommt es dann noch darauf an ob es Regelungen zur Wahlanfechtung gibt.

Das es keinen (dokumentierten) Protest in der Versammlung gegeben hat schränkt die Möglichkeit gegen die Wahl vorzugehen nicht absolut ein.

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