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Walter Hirsemann Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 18:27 Uhr: | |
Werte Forumsmitglieder, wir sind ein Kleingartenverein e.V. Der Vorstand laut Satzung 4 Mitglieder--- kann nun ein stell. Kassierer noch dazu gewählt werden. Über Antworten würde ich mich freuen. Mfg Walter |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 21:20 Uhr: | |
Wenn die Satzung ausdrücklich vier Vorstandsmitglieder vorsieht kann kein fünftes gewählt werden. Es sei denn man ändert die Satzung. Es mag sein, dass die Satzung Öffnungswinkel enthält. Aber das kann man nur an Hand der Satzung feststellen. |
Walter Hirsemann Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 16:57 Uhr: | |
Hallo danke Herr Tietjen, ja es sind da nur noch Beisitzer vorgesehen. Und diese meine ich sind Vorstandsmitglieder des Geschäftsf. Vorstand. Laut Satzung vertreten den Verein immer 2 Mitglieder nämlich der 1. Vors. und der Kassierer oder der 1.Vors. und der Schriftf. den Verein -- das gleiche gilt für den stell. Vors. und dem Kassierer. oder dem Schriftf. Bin ich da richtig informiert. Ich danke im voruas. Mfg Walter |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 11:16 Uhr: | |
Da ich die Satzung nicht kenne sind nur begrenzte Aussagen möglich. Die Vertretung des Vereins -ist soweit erkennbar- abschließend in der Satzung geregelt. Ein "stell. Kassierer" könnte den Verein nicht vertreten. Auch nicht zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied. In der Binnenstruktur des Vorstandes könnte ein Beisitzer ggf. den Kassierer Unterstützen. Aber daraus folgen keine weiteren Rechte für den Beisitzer. |