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Ali Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 12. September 2009 - 23:33 Uhr: | |
Was passiert eigentlich, wenn ein gewählter Oberbürgermeister in NRW die Wahl nicht annimnmt? Nach der Neufassung der GO scheint das nicht geregelt zu sein, nach der alten wählte der Rat einen neuen OB. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 14. September 2009 - 23:05 Uhr: | |
"Nach der Neufassung der GO scheint das nicht geregelt zu sein, nach der alten wählte der Rat einen neuen OB." Beides falsch. Der Fall ist vollkommen klar: dann muß eine neue Direktwahl stattfinden. Das war auch nach der alten Fassung der GO so, eine Wahl durch den Rat gab es auch da nicht. |
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