Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

§ 32 Unzulässige Wahlpropaganda und U...

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » § 32 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Tobias Claren
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 11:07 Uhr:   

Was ist denn das für ein Menschenrechtlich fragwürdiges Gesetz?

Das stiftet mich geradezu dazu an vor einem Wahllokal zu parken und mir Propaganda hinter die Scheiben zu kleben. Oder gleich einen Monitor hinter die Scheibe.

Auch ein T-Shirt mit Wahlpropaganda wäre möglich.
Damit kommt man sogar in den Wahlraum.
Zumindest für die Zeit der eigenen Abstimmung.
Am besten noch versteckt ein Foto davon machen, um im Netz zu zeigen dass man mit so einem T-Shirt im Wahlraum war.

Oder vor dem Wahlraum eine Umfrage zu machen, und die Daten umgehend bei Twitter und Co. zu veröffentlichen.

Besonders praktisch, wenn Jemand eine Wohnung neben oder gegenüber dem Wahlraum hat und ein großes Plakat in sein Fenster zur Straße hängen kann.
Oder Makulatur (dünnes Papier von großer Rolle) ins Fenster und Propagandavideos von hinten Spiegelverkehrt draufprojizieren.

Und in all den Fällen kann man natürlich noch Ton nutzen. Im Falle der Autoscheibe/Fensterscheibe kann man "Soundbugs" nutzen. Die kann man von innen auf die Scheiben "saugnapfen", und die Scheibe wird zum Lautsprecher. Von außen nicht erreichbar.


Prüße,
Tobias Claren
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 18:41 Uhr:   

("Im Falle der Autoscheibe/Fensterscheibe kann man "Soundbugs" nutzen. Die kann man von innen auf die Scheiben "saugnapfen", und die Scheibe wird zum Lautsprecher. Von außen nicht erreichbar.")

Dann wird halt abgeschleppt.
Was wollen Sie mit Ihren pubertären Spielchen, extra etwas Verbotenes zu machen, eigentlich erreichen?
Wenn aus einem Auto unterträglich laut "Wählt XYZ" dröhnt, wird das der so beworbenen Partei eher schaden.
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 20:28 Uhr:   

@mma: Wenn aus einem Auto unterträglich laut "Wählt XYZ" dröhnt, wird das der so beworbenen Partei eher schaden.

Das wäre demnach also ein guter Tipp, um der Partei XYZ zu schaden :-)

Da bekommt der Ausdruck "negatives Stimmengewicht" eine völlig neue Bedeutung....
 Link zu diesem Beitrag

Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 21:04 Uhr:   

Oha, mit sicherheit dürfen wir also am Wahltag dann jede Menge Autos erwarten aus denen es "FDP!", "Grüne!" oder "Linke wählen!" schallt. Und die Abrackprämie war nur ein Vorwandt der GroKo um an die geeigneten "Wahlhelfer" zu gelangen...

*gg*

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite