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Max Mueller Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 14. August 2009 - 14:50 Uhr: | |
Werte Forumsmitglieder, der Kassierer und der Schriftführer treten in einem Verein (e.V.) zurück, Was passiert dann, ist der Verein noch Handungsfähig. Der Vorstand besteht aus den 4 Personen --- der erw. Vorstand umfasst 8 Personen. Vorstand- 1. Vors. stell. Vors. Kassierer Schriftf. Wenn einer eine Antwort mir geben könnte dafür danke ich im voraus. Mfg |
silencio Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 14. August 2009 - 16:09 Uhr: | |
Ich denke schon, dass der Verein handlungsfähig ist, denn vertreten wird der Verein ja vor allem vom 1. Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Da müsste halt trotzdem eine Versammlung einberufen werden, um Kassierer und Schriftführer neu zu wählen. Aber ich glaube, das müsste ja uach in der Satzung stehen, wie der Verein vertreten wird. Jedenfalls ist z. B. in unserer Satzung die Vertretungsmacht allein dem Vorsitzenden und stell. Vorsitzenden gegeben und damit handlungsfähig. |
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