Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Parteieigenschaft

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. …) » Parteien (Organisation, Finanzierung, Mitgliedschaft usw.) » Parteieigenschaft « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 13:42 Uhr:   

Eine Frage an die Parteiexperten hier. Wenn einer Partei vom Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft zur BTW 2009 nicht zuerkannt wurde, ist dies gleichbedeutend mit dem Ende der Partei als Subjekt? Oder kann die Partei alle Aktivitäten fortführen, die nicht mit der Wahlteilnahme zur BTW 2009 zusammenhängen?
Vielen Dank
 Link zu diesem Beitrag

Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 14:20 Uhr:   

Jede Partei ist gleichzeitig auch ein Verein. Und der bleibt natürlich bestehen. Nur die Parteieigenschaft des Vereines geht verloren.

(andere Frage: Wie ist das, wenn eine Partei )Landesverband) von einem Landeswahlleiter zu einer LTW als Partei zugelassen wird, vom Bundeswahlleiter aber die Parteieigenschaft (der Bundespartei) zur BTW verneint wird? Verliert der Landesverband dann auch die Parteieigenschaft?)
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 14:50 Uhr:   

Ist es zwingend notwendig, dass jede Partei ein Verein ist? Kann eine Partei auch ohne den Vereinsstatus existieren?
 Link zu diesem Beitrag

silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 16:55 Uhr:   

Hier der Link zum Thema Parteigründung:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/parteigruendung.html
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 17:03 Uhr:   

"Ist es zwingend notwendig, dass jede Partei ein Verein ist? Kann eine Partei auch ohne den Vereinsstatus existieren?"
Nein. § 2 Parteigesetz beginnt so:
"(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die..."

Eine Partei muß allerdings kein eingetragener Verein sein und mit Ausnahme der CSU sind das die wesentlichen Parteien meines Wissens auch nicht.
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 17:36 Uhr:   

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Bleibt die Kernfrage. Beendet die Nichtzuerkennung des Parteienstatus durch den Bundeswahlausschuss die de-facto-Existenz der Partei? Wenn ja, müßten ja alle existierenden Parteien, die sich gar nicht erst an der BTW beteiligen wollten und keine Wahlbeteiligungsanzeige abgegeben haben, auch ihre Existenz als Partei aufs Spiel setzen, oder?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 19:48 Uhr:   

"Bleibt die Kernfrage. Beendet die Nichtzuerkennung des Parteienstatus durch den Bundeswahlausschuss die de-facto-Existenz der Partei?"
Nein. Erstens ist es für die Parteieigenschaft nicht erforderlich, an Bundestagswahlen teilzunehmen (Beispiel: SSW). Zweitens verliert eine Partei erst dann den Status als Partei, wenn sie sechs Jahre an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hat (§ 2 Abs. 2 Parteiengesetz). Allerdings gibt es auch in vielen Bundesländern Beteiligungsanzeigen. Soweit mir bekannt, gibt es sie nur in NRW und Baden-Württemberg nicht.
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 20:36 Uhr:   

Vielen Dank. Das beantwortet abschließend alle Fragen. Auch die von Migan aufgeworfene, was passiert, wenn eine Partei zu einer Landtagswahl zugelassen wurde (weil zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landeswahlausschusses die Anerkennung als Partei zur BTW 2005 maßgebend war und ausreichend Unterstützungsunterschriften vorlagen), aber nicht zur BTW. Sie kann somit zu der betreffenden LTW antreten.
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 01. August 2009 - 18:33 Uhr:   

@ Thomas Frings

"weitens verliert eine Partei erst dann den Status als Partei, wenn sie sechs Jahre an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hat (§ 2 Abs. 2 Parteiengesetz)."

Das ist Interessant. DIE PARTEI hat 2005 an der Bundestagswahl teilgenommen. Das ist noch keine sechs Jahre her, wieso konnte dann der Bundeswahlausschuss ihr die (ja 2005 festgestellte) Parteieigenschaft (die durch die Teilnahme nach o.g. Vorschrift bis 2011 gilt) aberkennen?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 01. August 2009 - 20:10 Uhr:   

@Norddeutscher

Wenn man sich § 2 mal im vollen Wortlaut ansieht, dann ist die Frist von 6 Jahren zwar eine hinreichende, aber keine notwendige Vorraussetzung, um die Anerkennung als Partei zu verweigern. Bei der "PARTEI" dürfte es wohl das "Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse" gewesen sein, was zur Ablehnung des Wahlvorschlagsrecht führte.

§ 2
Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.


Meine Formulierung im obigen Beitrag war sicher mißverständlich. Sie bezog sich nur darauf, daß eine Partei diesen Status nicht dadurch verliert, daß ihr vom Bundeswahlausschuß das Wahlvorschlagsrecht verweigert wird. Erst wenn sie sechs Jahre an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hat, kann (und muß) der Bundeswahlausschuss bereits allein deshalb das Wahlvorschlagsrecht verweigern, weil sie dann eben in jedem Fall keine Partei mehr ist.
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 01. August 2009 - 21:06 Uhr:   

@ Thomas Frings

Nur was ist der Unterschied beim "Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse" DER PARTEI zu dem Zustand vor vier Jahren, als ihr die Parteieigenschaft zugesprochen worden war.
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 01. August 2009 - 21:12 Uhr:   

@ Thomas Frings

Frage zurückgezogen. Im Parallelthread hat Mathias Cantow die entscheidenden Links genannt.
 Link zu diesem Beitrag

Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 18:57 Uhr:   

Eine Partei kann aber den Parteistatus durch Teilnahme an Landtags- und Bundestagswahlen zurückerlangen. Das Wahlvorschlagsrecht wird ihr nicht entzogen. Vielmehr muss dann geprüft werden, ob sich in der Zwischenzeit die Verhältnisse, die zur Aberkennung des Parteistatus geführt haben, geändert haben.

Der Parteistatus wird allerdings bei Landtagswahlen nur dann erreicht, wenn bei der jeweiligen Landtagswahl die Parteieigenschaft überhaupt geprüft wird. Es gibt LTWs, bei denen das nicht der Fall ist.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 20:51 Uhr:   

"Eine Partei kann aber den Parteistatus durch Teilnahme an Landtags- und Bundestagswahlen zurückerlangen. Das Wahlvorschlagsrecht wird ihr nicht entzogen. Vielmehr muss dann geprüft werden, ob sich in der Zwischenzeit die Verhältnisse, die zur Aberkennung des Parteistatus geführt haben, geändert haben"
Über eine Teilnahme an einer Bundestagswahl geht das deshalb nicht, weil dem Bundeswahlausschuuß keine andere Möglichkeit als Verweigerung des Wahlvorschlagsrechts bleibt, wenn eine Partei sechs Jahre an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hat, denn in dem Punkt ist das Parteiengesetz völlig eindeutig.


"Der Parteistatus wird allerdings bei Landtagswahlen nur dann erreicht, wenn bei der jeweiligen Landtagswahl die Parteieigenschaft überhaupt geprüft wird. Es gibt LTWs, bei denen das nicht der Fall ist."
In NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird die Parteieigenschaft tatsächlich nicht festgestellt. In Berlin wird sie zwar festgestellt, aber hier sind nur Satzung, Programm und satzungsgemäß gewählter Vorstand nachzuweisen (wie auch in den anderen genannten Ländern außer Hessen und Baden-Württemberg). Gerade deswegen ist eine Wahlteilnahme in einem dieser sechs Länder die einzige Möglichkeit, um nach über sechs Jahren Wahlabstinenz wieder Parteieigenschaft erlangen zu können.

(Beitrag nachträglich am 09., August. 2009 von frings editiert)

(Beitrag nachträglich am 10., August. 2009 von frings editiert)
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 20:58 Uhr:   

In Sachsen gibt es ja das Regularium der Wahlbeteiligungsanzeige für Parteien, die die Parteieigenschaft nicht vom Bundeswahlausschuss zuerkannt bekommen haben. Das ist doch eine Quasi-Prüfung der Parteieigenschaft. Oder irre ich da?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 21:23 Uhr:   

"Das ist doch eine Quasi-Prüfung der Parteieigenschaft. Oder irre ich da?"
Ups, da habe ich mich vertan, werden ich im obigen Beitrag korrigieren.
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 19:43 Uhr:   

Es müßte doch die Möglichkeit bestehen, dass eine Partei, die vom Bundeswahlausschuss bei der letzten BTW die Parteieigenschaft nicht bestätigt bekommen hat, über die Wahlbeteiligungsanzeige zu einer LTW vom Landeswahlausschuss zugelassen wird. Schließlich müssen Neugründungen ja auch eine Chance bekommen.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 20:04 Uhr:   

"Es müßte doch die Möglichkeit bestehen, dass eine Partei, die vom Bundeswahlausschuss bei der letzten BTW die Parteieigenschaft nicht bestätigt bekommen hat, über die Wahlbeteiligungsanzeige zu einer LTW vom Landeswahlausschuss zugelassen wird."
Natürlich ist das möglich (sonst könnte man sich die Beteiligungsanzeigen in den Ländern ja gleich sparen). Hat auch keiner bestritten. Ein Antreten ist aber nicht möglich, wenn eine schon länger bestehende Gruppierung nach über sechs Jahren Wahlabstinenz wieder antreten will und eine Beteiligungsanzeige erforderlich ist.
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 22:34 Uhr:   

Wenn aber die letzten "Schlupflöcher" auch geschlossen werden würden, will sagen die 6 genannten Länder ändern mal angenommen ihr Wahlgesetz - was macht dann so eine Partei? Wie will sie jemals wieder ein "richtige" Partei werden? Bleibt da dann nur die Neugründung (wie bei der Deutschen Partei)?
 Link zu diesem Beitrag

Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 24. August 2009 - 12:00 Uhr:   

"Über eine Teilnahme an einer Bundestagswahl geht das deshalb nicht, weil dem Bundeswahlausschuuß keine andere Möglichkeit als Verweigerung des Wahlvorschlagsrechts bleibt, wenn eine Partei sechs Jahre an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hat, denn in dem Punkt ist das Parteiengesetz völlig eindeutig."

Hmm... also nehmen wir uns mal eine Beispielpartei (BP). Der BP wird der Parteistatus entzogen. Wenn ihr damit als Organisation gleichzeitig das Wahlvorschlagsrecht entzogen werden würde, dann dürfte sie z.B. auch bei Europawahlen ja nicht mehr antreten - was sie aber tun kann, nicht als Partei, aber als Sonstige Politische Vereinigung.

Wenn sie zur BTW antreten will, müßte sie also zuerst bei einer Europawahl antreten (oder einer nichtprüfenden LTW). Allerdings begründet die Teilnahme an einer Europawahl noch nicht den Parteienstatus, denn die Parteieigenschaft wird ja erst bei der BTW geprüft. Dort könnte die BP also trotzdem nicht zugelassen werden. Wenn ich das richtig verstanden habe?

Bleibt CHs Frage. Was macht eine Partei dann?

Oder ist das der Grund für die andauernden Neugründungen der APPD?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 24. August 2009 - 15:27 Uhr:   

@Migan
"Wenn sie zur BTW antreten will, müßte sie also zuerst bei einer Europawahl antreten (oder einer nichtprüfenden LTW)."
Europawahl geht nicht:

(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.

Von Europawahl steht da nichts. Wenn die BP ihre Parteieigenschaft verlöre, könnte sie an einer Bundestagswahl erstmal nicht mehr teilnehmen. Bei einer Landtagswahl wäre es möglich. Es gibt in Bayern zwar eine Beteiligungsanzeige, aber die kann auch eine "sonstige organisierte Wählergruppe" einreichen und als solche teilnehmen. Damit wäre es dann möglich - Erfüllung der übrigen Voraussetzungen unterstellt - an der nächsten auf die Landtagswahl folgenden Bundestagswahl teilzunehmen. Wäre diese Möglichkeit nicht, bliebe der Partei nur die Neugründung. (oder rein theoretisch eine Kandidatur z.B. in Baden-Württemberg).
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 02:42 Uhr:   

Bei der Bundestagswahl 2009 treten 2 Parteien an, die beim Bundeswahlleiter nicht als Parteien gelistet sind: Rentner-Partei-Deutschland (RENTNER) und Freie Wähler Deutschland (FWD). Auf meine Anfrage beim Bundeswahlleiter hab ich nach 1 1/2 Wochen eine nicht sonderlich erschöpfende Antwort bekommen, nach der für diese Parteien tatsächlich keine Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 PartG geführt werden. Dies sei jedoch nicht Voraussetzung, um an Bundestagswahlen teilnehmen zu können.

Nun geh ich allerdings davon aus, dass Parteien im Sinn des Parteiengesetzes gemeint sind, wenn das Bundeswahlgesetz von "Parteien" spricht, und demnach müssen sie dem Bundeswahlleiter die fraglichen Unterlagen übermitteln (wohl unverzüglich; die Frist bis zum Jahresende bezieht sich nur auf Änderungen). Dass dieser sie dann auch zur Einsicht bereithält, ist wohl wirklich keine Teilnahmevoraussetzung, aber dem Parteiengesetz entnehme ich eine entsprechende Verpflichtung des Bundeswahlleiters.

Die FWD scheint (als Partei) eine Neugründung zu sein, wo der Bundeswahlleiter vielleicht zu langsam war (wobei sich die Frage stellt, ob das nach der Anerkennung als Partei zur Bundestagswahl akzeptabel ist).

Die RENTNER existieren nach eigenen Angaben seit 2002 und waren damals wahrscheinlich identisch mit der beim Bundeswahlleiter geführten RENTNER-PARTEI (RENTNER), die am 19.08.2008 mangels Wahlteilnahme gestrichen worden ist, während die RENTNER nach eigenen Angaben am 28.07.2008 "reaktiviert" wurden. Nach obiger Diskussion müsste das wohl in Wirklichkeit eine Neugründung gewesen sein. Jedenfalls haben sie schon an der Europawahl 2009 teilgenommen (wenn auch nicht notwendigerweise als Partei).

Immerhin scheinen dem Bundeswahlleiter die Anschriften der beiden Parteien bekannt zu sein; er hat sie mir mitgeteilt, ohne dass ich explizit darum gebeten hätte.
 Link zu diesem Beitrag

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 20:26 Uhr:   

Das "Parteien"-Verzeichnis beim Bundeswahlleiter ist nicht relevant für den rechtlichen Status als Partei. Einige der dort aufgeführten "Parteien" existieren wohl nur noch auf dem Papier. Eine Streichung erfolgt - sofern sie sich nicht satzungsgemäß aufgelöst und das dem Bundeswahlleiter auch mitgeteilt hat - frühestens sechs Jahre nach der letzten Wahlteilnahme, wobei schon eine Direktkandidatur genügt.

Entscheidend ist allein, ob eine Gruppierung von einem Wahlausschuß (Bund/Land) zu einer WAhl zugelassen wird und damit als "Partei" anerkannt wurde. Bei den zwei erwähnten Gruppierungen war dies der Fall.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 21:38 Uhr:   

Die Frage ist, ob eine Zulassung zurecht erfolgen kann, wenn die Partei ihren Verpflichtungen aus dem Parteiengesetz nicht nachgekommen ist. Die Entscheidungen des Bundeswahlausschuss sind ja nicht unfehlbar und zumindest indirekt anfechtbar.

Außerdem scheint es mir mindestens ebenso wahrscheinlich zu sein, dass die Parteien durchaus ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, aber der Bundeswahlleiter nicht.

Dass nicht jede beim Bundeswahlleiter verzeichnete Partei auch tatsächlich eine ist, ist mir schon klar, aber die Umkehrung sollte eigentlich schon stimmen, soweit ich die rechtliche Lage überblicke.
 Link zu diesem Beitrag

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 09:57 Uhr:   

Der "Bundeswahlleiter" ist nichts anderes als eine Behörde des BMI - und arbeitet wie jede Behörde: Zuverlässig, aber oft langsam und auch nicht immer fehlerfrei. Das gesunde Rechtsempfinden gerät dort zunehmend in den Hintergrund; es zählt allein die rechtliche Grundlage.

Das Zulassungsverfahren von Parteien gehört neu geregelt - egal ob zu Wahlen oder als rechtliche Organisation. Nur interessieren elementare Dinge scheinbar keinen unserer "Volksvertreter". Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung.
 Link zu diesem Beitrag

Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 13:45 Uhr:   

Schön wärs. Ich hab mir vor kurzem die beiden Sitzungen des Wahlausschusses angesehen, und leider war der Bundeswahlleiter verzettelt, hat seine Unterlagen offensichtlich nicht im Girff gehabt (PARTEI) und im Gegensatz zu einigen seiner Stellvertreter war er auch kaum in der Lage einen Juristisch argumentierenden Dialog zu führen. Ob Parteien zugelassen wurden oder nicht wirkte oft Zufällig.
 Link zu diesem Beitrag

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 18:42 Uhr:   

@Wahlticker

Ich hab auch beide Sitzungen gesehen - ok, souverän ist anders. Aber manche Parteivertreter (z.B. PARTEI) stellen sich ja auch wirklich absolut unzureichend an (1. Sitzung) oder führen einen "Affenzirkus" auf (2. Sitzung), der weit über das Ziel hinaus geht.

Es bedarf einer eingehenden Diskussion über das Zulassungsverfahren und dann muss da auch mal was in die richtige Richtung geändert werden.
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2010 - 10:24 Uhr:   

Noch mal eine Frage zu diesem Thema. Weiss jemand, wie im Absatz 2 des § 2 des Parteiengesetz: "Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat." der Begriff "an den Wahlen teilgenommen" hat zu definieren ist. Bedeutet dies, dass die Partei auch alle Zulassungshürden genommen hat, also auf dem Stimmzettel steht? Oder ist eine Einreichung von Wahlvorschlägen, die sich nicht auf dem Stimmzettel wiederfinden (z.B. fehlende Unterstützungsunterschriften) ausreichend? Ich habe da bisher nicht eindeutige Antworten erhalten.
Danke
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2010 - 13:55 Uhr:   

@CH
"An den Wahlen teilgenommen" verlangt, dass an der eigentlichen Wahl teilgenommen wurde. Also die Zulassungshürde genommen wurde.

Schon der Wortlaut ist m.E. da eindeutig. Ergänzend sei noch auf ein Urteil des BVerfG hingewiesen:
BVerfGE 24, 260 (RN 18-19)
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv024260.html
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2010 - 13:59 Uhr:   

Danke. Besonders für den Hinweis auf das Urteil.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Januar 2016 - 14:09 Uhr:   

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite