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josh Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juli 2009 - 19:53 Uhr: | |
Hallo, ich habe eine Frage. Muss der Arbeitgeber bei einem kommunalen Angestellten die Fahrtkosten der Anreise vom Wohnort und Wahlbüro zum Wahlbüro erstatten, wenn dieser als Wahlhelfer eingesetzt wird. |

Matthias Cantow
Moderator
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juli 2009 - 21:18 Uhr: | |
Alle Wahlhelfer erhalten bei einer Bundestagswahl ihre notwendigen Reisekosten erstattet (von den Gemeinden, aber nicht in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber), siehe § 10 BWO – Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld: (1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes; wenn sie außerhalb ihres Wohnortes tätig werden, erhalten sie außerdem Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz. [...] Bei anderen Wahlen gibt es ähnliche Regelungen in den Wahlgesetzen der Länder. |
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