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silencio Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juli 2009 - 15:35 Uhr: | |
Ich habe mal eine Frage, wie man es am besten angeht und wie das üblicherweise gehandhabt wird, wenn man umzieht und zu dieser Zeit werden die Wahlbenachrichtigungsscheine verschickt. Ich werde nämlich voraussichtlich Mitte August/Ende August umziehen, habe aber noch keine Adresse, die ich dann angeben kann für den neuen Wohnort (wann ist sozusagen Schlusstag, wo man die Änderung bekannt geben kann?). Vor einigen Jahren habe ich nämlich massive Probleme mit den Behörden gehabt, wo mir genau das gleiche geschehen ist. Da wollte mir weder der alte, noch der neue Wohnort einen Wahlbenachrichtigungsschein geben und haben die Verantwortlichkeit immer an die andere Stadt geschoben. Nach viel viel Telefoniererei mit Wahlleitungsbüro und meinem Pochen auf mein Recht zur Wahl wurde mir dann letzten Endes doch gestattet in der neuen Stadt wählen zu dürfen. Damit mir das nicht wieder passiert, würde ich gerne wissen, was der übliche Gang ist bei solchen Überschneidungen? |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 10:04 Uhr: | |
Vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl kann man bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung während der normalen Öffnungszeiten Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen. Wer bis zum 35. Tag vor der Wahl in der neuen Gemeinde gemeldet ist, muß von Amts wegen ins Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen sein. Wer nach diesem Tag, aber vor Beginn der Einsichtsfrist seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, ist auf schriftlichen Antrag ins Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts einzutragen. Genaueres siehe Bundeswahlordnung §§ 16-24. |
silencio Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 10. Juli 2009 - 10:14 Uhr: | |
Ah, vielen Dank. Das wird nämlich wahrscheinlich so laufen, dass ich später als den 35. Tag vor der Wahl umziehen werde. Nun gut, muss ich mich also darum kümmern. |
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