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Wahlberechtigung bei Kommunalwahl und...

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Nini K.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Mai 2009 - 18:23 Uhr:   

Hallo allerseits,

mich treibt folgenes "Problem" um. Vielleich hat hier jemand eine Antwort.

Am 7.6. stehen in Dresden Kommunalwahlen an. Ich bin zur Zeit (noch) in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ich werde aber zum Wochenende über Landesgrenzen hinweg umziehen. Auch werde ich mich bereits nächste Woche (vor der Wahl) am neuen Wohnort anmelden.

Darf ich trotzdem noch an der Kommunalwahl teilnehmen? Briefwahlunterlagen habe ich schon. Ich will nur wissen, ob meine Stimme dann auch rechtens wäre..

Danke schonmal. :-)
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 09:10 Uhr:   

Streng genommen nein. In Thüringen gab es kürzlich so einen Fall. Die junge Frau hatte sich NACH Erstellung des Wählerverzeichnisses in der Zielstadt und vor dem Wahltermin einen neuen Hauptwohnsitz zugelegt. Jetzt kann sie weder in der alten noch in der neuen Stadt wählen.

Allerdings wenn du wirklich in der alten Stadt wählen willst, warte einfach mit der Ummeldung noch eine Woche. Die EW-Meldeämter/Bürgerämter der meisten Städte machen in der Regel kein Aufhebens um geringfügig verspätete Ummeldungen aus nichtigen Gründen.

Grüße aus Dresden,
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Nini K.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 18:38 Uhr:   

Hallo Ralf,

danke für die Antwort. Da ich meine Briefwahl nun doch schon abgeschickt habe, werde ich deinem Rat folgen und mich eine Woche später anmelden. Es kann letztendlich keiner überprüfen, wann ich genau eingezogen bin.
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u.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 16:51 Uhr:   

Ich hatte genau das gegenteilige Problem.
Ich wohne seit nur knapp 3 monaten in dresden, und auch wenn ich das die nächsten 5 jahre zu tun gedenke, darf ich den stadtrat nicht mit wählen, da nur bereits exakt 3 monate wohnen im ort mich dazu berechtigen würde. ich habe das kommunalwahlgesetz sachsens vor mir liegen, sehe also den wortlaut, aber die tatsache irgendwie nicht ein.

dein beispiel spricht doch bände, nini k. (nich persönlich nehmen ;) ), im prinzip setzt du mir einen stadtrat vor, ohne das du je etwas mit ihm zu tun haben wirst, und ich muss damit klar kommen, ohne ein wahlrecht zu haben. ich persönlich halte das für hoch gradig undemokratisch, und kenne diese klausel jetzt auch aus brandenburg beispielsweise nicht so.

ich wäre (auch wenns für dieses mal gegessen ist) für anmerkungen (erfahrungen, einspruchmöglichkeiten die auch erfolgsaussichten haben) dankbar.

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