
norge Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Mai 2009 - 10:09 Uhr: | |
Hallo, ich benötige eine Auskunft: Es steht eine Vorstandsneuwahl an, 5 Positionen sind zu vergeben, 6 Kandidaten stehen bisher zur Verfügung. Wunsch einiger ist es, 5 Vorstandsmitglieder zu wählen, die dann die einzelnen Posten untereinander verteilen. Den meisten Wahlberechtigten wird es egal sein, wie gewählt wird. Die Satzung sagt zur Art der Wahl nichts aus. Üblich war diese Variante viele Jahre, nur die letzten zwei Jahre wurden direkt Positionen gewählt. Wie macht man es richtig? Ich denke, es geht beides. Wenn Anträge über ein bestimmtes anderes gewünschtes Wahlverfahren vorliegen, kann abgestimmt werden? Oder liege ich da falsch? Die § des BGB helfen da auch nicht weiter. Bitte um schnelle Antwort, vielen Dank. LG Norge |