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Wählerchen Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 23:28 Uhr: | |
Hallo, ich habe eine Frage zum Verbot der Wahlwerbung am Tag der Wahl am, bzw. im Wahllokal. Was ist hier genau mit "unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude" gemeint? Nur die Eingangstür, oder auch die Einfahrt z.B. zum Parkplatz der Schule (Wahllokal)? Gegenüberliegende Straßenseite? |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 07. April 2009 - 19:10 Uhr: | |
@Wählerchen Es liegt wohl auf der Hand, daß die Wahllokale sehr unterschiedlich sind, man daher keine detaillierte Regelung ins Bundeswahlgesetz schreiben kann, sondern nur eine allgemein gehaltene Regelung treffen kann. Es kommt eben auf den Einzelfall an. Klar ist aber, daß nicht nur im Abstand von wenigen Zentimetern zur Eingangstür Wahlwerbung verboten ist. Ist das Wahllokal z.B. in einem Schulgebäude erreichen die Wähler es über den Schulhof, dann dürfte der Schulhof tabu sein. Parken die Wähler auf einem Parkplatz direkt vor dem Eingang, dann dürfte der auch tabu sein. Was gegenüberliegende Straßenseite angeht, das hängt natürlich auch stark von den örtlichen Verhältnissen ab. Mal zwei Extremfälle: liegt das Gebäude unmittelbar an einer schmalen Anliegerstraße, dann dürfte die gegenüberliegende Seite wohl zu nahe sein. Handelt es sich dagegen um eine vierspurige Hauptverkehrsachse und gibt es keinen direkten Fußgängerüberweg, dann ginge Wahlwerbung wohl in Ordnung. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 10. April 2009 - 00:10 Uhr: | |
@ Thomas Frings In Hamburg ist das (nicht durch Gesetz, sondern durch einen Erlass der Innenbehörde) klar geregelt: In einem Abstand von 10 Metern links und rechts vom Grundstückseingang des Grundstückes auf dem sich das Wahllokal befindet sowie auf dem Grundstück selbst darf keine Wahlwerbung stattfinden. |

Tobias Claren
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 23:04 Uhr: | |
Dann darf ich aber auch mit Dreieckshut (und orangem Shirt) ins Wahllokal gehen. Diese Hüte waren einfach Anfang des 18. Jahrhunderts in Mode. So wie Hosen mit Schlag in den 70ern des letzten Jahrhundert. Und trotzdem werden sie noch getragen. Warum sollte der Spießer da mit seinem Opi-Hut rein dürfen, aber jemand mit Dreieckshut kriegt Ärger? Daher sollte es möglichst kein Billig-Kostümhut sein, sondern ein richtiger Hut. Man könnte sich auch in ein gebrauchtes Billig-Topcase einen kleinen Bildschirm oder Billigtablet einbauen. Auf dem läuft Wahlwerbung, und wenn man zum Wählen fährt, stellt man das Teil direkt vor das Wahllokal. Oder ganz simpel ein Plakat auf einem Fahrrad oder Roller. Mal sehen was ich zur Wahl nächsten oder übernächten Monat veranstalten kann. Idealerweise filmt man heimlich die Reaktionen auf so eine "externe mobile Wahlwerbung" (inkl. möglicher OA-Beamter oder Polizisten) zwecks Veröffentlichung bei YouTube... Evtl. verhält sich ein Beamter so, dass es seinem Ansehen bei Veröffentlichung schaden könnte, hehehe... Auch dieses Foto könnte man dort als Ausdruck/Abzug präsentieren: www.short-link.de/17499 |

GerdBö
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2013 - 10:55 Uhr: | |
Zitat: "Evtl. verhält sich ein Beamter so, dass es seinem Ansehen bei Veröffentlichung schaden könnte, hehehe..." Ich bin durch Zufall hierauf gestoßen und muss sagen: "Herr, schmeiß´ Hirn vom Himmel!" Solche Leute schreien am Lautesten auf, wenn etwas nicht funktioniert und der Staat ihrem Anspruchsdenken nicht vollends nachkommt. Dass "die Beamten" ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, wird nur verhöhnt. Wehe, die Feuerwehr kommt aber nicht rechtzeitig, wenn´s bei denen mal brennt! Oder die Polizei kommt nicht zu Hilfe, wenn es mal nötig wird. Denk mal nach! Wenn Du so eine Lebensuaffassung hast, rufe bitte niemals "den großen Bruder", wenn Du alleine nicht zurecht kommst! |
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