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gotsch
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Februar 2009 - 13:57 Uhr: | |
Hallo, kurze Frage: Welche Aufwandsentschädigung zahlen die einzelnen Gemeinden den Mitgliedern der Wahlvorstände pro Wahl? Wer kann dazu konkrete Zahlen (mit Ortsangabe) machen? Danke im Voraus |

gotsch
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Februar 2009 - 19:43 Uhr: | |
Hier die erste Antwort: Die Stadt Schwarzenberg im Erzgebirge zahlt den Mitgliedern der Wahlvorstände 30 € am Tag. Hilfskräfte erhalten 15 € Mitglieder im Gemeindewahlausschuss erhalten 10 € pro Sitzung. Gotsch |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Februar 2009 - 19:16 Uhr: | |
Erfrischungsgeld bis 16 Euro je Wahlvorstandsmitglied bekommen die Gemeinden vom Bund erstattet, daher werden sie mindestens das auch in aller Regel zahlen. Aufstocken (auf eigene Kosten) tun sie, wenn sie Probleme haben, genug Leute zu finden. Das ist verschärft in Großstädten der Fall. Köln zahlt z.B. 30 bis 100 Euro für Mitglieder in Wahlvorständen: http://www.stadt-koeln.de/1/wahlen/03010/ Neben mehr Geld (nicht übermäßig effektiv) gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dem Mangel an Wahlhelfern durch Reduzierung der Wahlbezirke zu begegnen. In meiner Gemeinde wurden deren Zahl bei der letzten Bundestagswahl einfach von 16 auf 12 gesenkt. Das geht nur bei der Kommunalwahl nicht, weil es nach Kommunalwahlgesetz mindestens 16 Direktmandate geben muß. Bei der letzten Kommunalwahl habe ich zu meinem großen Erstaunen festgestellt, daß eine Gemeinderatskandidatin im Wahlvorstand saß. Noch mehr überraschte mich dann, daß dies sogar zulässig war. |

Erfurt Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. März 2009 - 17:59 Uhr: | |
Erfurt (Thüringen) Entschädigung für Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl = Urnenwahl = Bürgerinnen/Bürger 30 EUR/Tag Wahlvorstände 40 EUR/Tag Wahlvorsteher + 10 EUR/Tag Zuschlag bei verbundenen Wahlen (Europawahl und Kommunalwahl) Mitarbeiter der Stadt 1 Tag Freizeitausgleich + 20 EUR/Tag Wahlvorstände 30 EUR/Tag Wahlvorsteher = Briefwahl = Bürgerinnen/Bürger 20 EUR/Tag Wahlvorstände + 10 EUR/Tag Zuschlag bei verbundenen Wahlen (Europawahl und Kommunalwahl) Mitarbeiter der Stadt 0,5 Tage Freizeitausgleich + 10 EUR/Tag Wahlvorstände + 5 EUR/Tag Zuschlag bei verbundenen Wahlen (Europawahl und Kommunalwahl) |

Hamburger Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 29. März 2009 - 16:55 Uhr: | |
Hamburg Aufwandsentschädigung für Europawahl und Bundestagswahl (nach Angabe des Bezirksamtes Wandsbek "voraussichtlich"): 30 EUR Wahlvorstände 35 EUR stellv. Wahlvorsteher 60 EUR Wahlvorsteher |

Berliner Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 16:52 Uhr: | |
Berlin Aufwandsentschädigung für Europawahl 2009: 30 EUR Wahlvorstände 21 EUR Wahlvorstände mit Freizeitausgleich |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 22:56 Uhr: | |
@ Hamburger Ich bin gerade zum Wahlvorsteher bestellt worden und mir sind folgende Were mitgeteilt worden: 60 € Wahlvorsteher 40 € stv. Wahlvorsteher 30 @ Wahlvorstände @ Berliner Und wie bekomme ich als Selbständiger den "Freizeitausgleich"? |

Gastleser Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Mai 2009 - 18:24 Uhr: | |
Hallo zusammen, nachdem ich mich in der letzten Zeit des Öfteren mit unserem Leiter des Ordnungsamtes angelegt habe und ihn auf eine "gewisse jahrelange Untätigkeit" hingewiesen habe, wurde ich nun "urplötzlich" von diesem ebenfalls zum Beisitzer für die EU Wahl "auserchoren". Ein Schelm, der böses dabei denkt. Nun ja, ich habe jedoch in diesem Zeitraum Urlaub, ohne jedoch konkret gebucht zu haben, da wir unser Ziel auch vom Wetter abhängig machen wollten. Ich bin auch nicht gewillt, diesen Urlaub, nur wegen dieser Wahl, zu unterbrechen. Reicht der Urlaub als "wichtiger Grund" aus? Danke Gruß Ihr Gastleser |

Ost-Berliner Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Mai 2009 - 11:57 Uhr: | |
In Berlin wird gezahlt: 31€ für Wahlvostände 21€ für Wahlvorstände mit Freizeitausgleich Als Selbständiger kannst du dir selbst einen halben Tag frei nehmen, dies wird nämlich nur den Leuten im öffentlichen Bereich (Lehrer, Verwaltung, etc) angeboten. Selbständige erhalten also auch nur die Möglichtkeit die 31€ zu bekommen! |

1234 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Mai 2009 - 08:40 Uhr: | |
Bochum 60 EUR Wahlvorsteher 40 EUR für die anderen |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 16:50 Uhr: | |
"Als Selbständiger kannst du dir selbst einen halben Tag frei nehmen, dies wird nämlich nur den Leuten im öffentlichen Bereich (Lehrer, Verwaltung, etc) angeboten." Genau das ist doch eine Ungleichbehandlung. Ein abhängig Beschäftigter des öffentlichen Dienstes erhält bezahlten Freizeitausgleich. Ein abhängiger Beschäftigter des Privatsektors muß (wenn er einen Ausgleich haben will) einen Tag seines Urlaubs opfern und ein Selbständiger muß auf den Verdienst eines Arbeitstages (der über € 31 liegen sollte) verzichten. Akzeptabel wäre der Freizeitausgleich für öffentlich Bedienstete nur dann, wenn die Privatangestellten und Selbständigen stattdessen den durchschnittlichen Verdienst eines Arbeitstages erhielten. Da das illusorisch ist, sollte aus Gleichbehandlungsgründen un jedem Fall nur das Erfrischensgeld gezahlt und kein Freizeitausgleich gewährt werden. |

Hamburger Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 13. Juni 2009 - 17:25 Uhr: | |
@Norddeutscher Ich bin gerade zum Wahlvorsteher bestellt worden und mir sind folgende Were mitgeteilt worden: Richtig, es gab/gibt 40 € für einen stellvertretenden Wahlvorsteher, daher vermutlich die Auskunft des Bezirksamtes unter dem Vorbehalt "voraussichtlich". |

Ruhrpottler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 31. August 2009 - 19:14 Uhr: | |
Etwas älter, aber in Hattingen (Ruhrgebiet) war das bei der Kommunalwahl so: 30 € als Beisitzer 20 € für die Briefwahlauszählung 13 € für die Entgegennahme der Schnellmeldungen im Rathaus Das Erfrischungsgeld für den Vorstand weiß ich leider nicht... |

Sascha Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. September 2011 - 08:32 Uhr: | |
Ich habe als Beisitzer für die Berlin-Wahl €31,- bekommen, nebst einem Schrieb, dass ich Zeitausgleich bekommen soll. Ich bin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt, bekomme ich den Freizeitausgleich trotzdem?? |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. September 2011 - 16:08 Uhr: | |
Nein, bekommen Sie nicht. Die vom ö.D. bekommen nur 21,- und Freizeitausgleich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Alle anderen 31,- Euro. |

Gordi
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2013 - 13:48 Uhr: | |
Hallo, ich arbeite in einer Firma in Berlin, die eine Anstalt des Öffentlichen Rechts (AöR) ist. Nun bin ich am 3.11.2013 als Wahlhelfer berufen zur Volksabstimmung. Kann ich da den Freizeitausgleich bekommen oder nicht? Wenn ja auf was kann ich mich berufen? Danke für die Antworten |

Björn
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2013 - 13:53 Uhr: | |
Wenn Sie auf Grund Ihrer Arbeit im AöR gezwungen sind, dorthin zu gehen, sollten Sie Freizeitausgleich bekommen. Sie haben sich ja nicht als freiwilliger Wahlhelfer gemeldet, wenn ich das richtig verstehe. |

Hanseat Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2013 - 15:01 Uhr: | |
"Wenn Sie auf Grund Ihrer Arbeit im AöR gezwungen sind, dorthin zu gehen, sollten Sie Freizeitausgleich bekommen." Von der Kausalität ist aber nicht die Rede. Gordi sagt lediglich, er sei Mitarbeiter einer Anstalt öffentlichen Rechts, aber nicht, er sei deshalb zum Abstimmungsvorstand berufen worden. Das müsste noch klarer dargelegt werden, um die Frage des Freizeitausgleichs beurteilen zu können. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2013 - 15:59 Uhr: | |
Selbst wenn die Kausalität gegeben ist, ist daraus in der Regel allenfalls ein etwaiger arbeitsvertraglich geregelter Anspruch ableitbar. Praktisch kriegen oft gezwungenermaßen Freiwillige Freizeitausgleich, wo die Anstalt in Abhängigkeit von Land oder Kommune steht. In München z.B. Angestellte der Stadtsparkasse. Ich weiß aber nicht, wie es genau rechtlich und praktisch in Berlin ausschaut. Normale Zwangsverpflichtete kriegen in der Regel bloß dann was jenseits vom Erfrischungsgeld, wenn sie in der betreffenden Zeit regulär arbeiten müssten. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 21. Juli 2017 - 19:57 Uhr: | |
Artikel u. a. zum Thema Erfrischungsgeld http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/bundestagswahl-nrw-staedte-zahlen-millionen-fuer-wahlhelfer-aid-1.6961186 |