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Florian Augustin
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2009 - 05:07 Uhr: | |
Meine Frage: Wie wird man Wahlhelfer? Wo muss man sich bewerben? Darf man Mitglied in einer Partei sein? War jemand von euch schon mal Wahlhelfer und kann über seine Erfahrungen sprechen? |
Christian Pankofer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2009 - 05:23 Uhr: | |
hallo und guten morgen! 1:Wie wird man Wahlhelfer? Entweder über eine politische Partei berufen oder eine Verantwortung in einem Verein. 2:Wo muss man sich bewerben? Am besten bei Deiner Gemeinde, anfragen ob Wahlhelfer benötigt werden, ist meistens eh der Fall. 3: Darf man Mitglied in einer Partei sein? Ja, darf man, man darf am Wahltag nur keine Werbung machen. Also KEIN Anstecker oder KEIN Kugelschreiber der Partei der Du angehörst. Ausserdem muß der WAhlakt frei von politischen Äußerungen bleiben! 4: War jemand von euch schon mal Wahlhelfer und kann über seine Erfahrungen sprechen? JA bin seit 5 Jahren Wahlhelfer, erst als Beisitzer, dann als Schirftführer, das letzte mal als stellv. Wahlvorsteher. Fang bitte erst als Beisitzer an, es gibt viele Vorschriften, die beachtet werden müßen. Ich kann nur von mir sprechen, ich mache es gerne, besonders, wenn bei Wahlen immer die selben Wahlhelfer im Stimmbezirk sind. Auch der persönliche Bezug zu den Wählern ist interessant! Gruß Panki |
tg
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2009 - 18:37 Uhr: | |
"1:Wie wird man Wahlhelfer? Entweder über eine politische Partei berufen oder eine Verantwortung in einem Verein." Muß nicht so kompliziert sein. Ich hatte mich einfach im Rathaus erkundigt und man war so froh über einen Freiwilligen, daß ich gleich in die Liste aufgenommen wurde. Meine Erfahrungen: Erst einmal Beisitzer, dann einmal stellv. Wahlvorsteher, danach mehrfach Wahlvorsteher. Macht durchaus Spaß: Man erfährt, wie eine Wahl abläuft, und man lernt seine Nachbarschaft kennen. |
Nina_AC Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 12. Mai 2012 - 19:29 Uhr: | |
Hi, bin ich auch morgen bei den Landtagswahlen in NRW Wahlhelfer. Über die Homepage der Stadt, bin ich darauf aufmerksam geworden. Dort gab es ein "Bewerbungszettel" auszufüllen. Das ging ganz einfach, sogar am PC ausfüllbar. Bin gespannt, wie das morgen abläuft. Liebe Grüße |
Claud Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 08. April 2014 - 23:44 Uhr: | |
ich werde als Wahlhelfer eingesetzt, möchte dies allerdings nicht, da ich Epileptikerin bin und immer damit rechnen kann, dass ich einen Anfall bekomme. Dass müsste doch ein Grund sein nicht eingesetzt zu werden - wer wird dafür verantwortlich gemacht wenn ich dabei Schaden nehme - der Ausgang ist nie vorhersehbar |
Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 09. April 2014 - 00:40 Uhr: | |
Wenn es einen Zusammenhang mit der Tätigkeit gibt, greift die Unfallversicherung, zu der die Kommunen verpflichtet sind (wenn die Verpflichtung grob fahrlässig war, kann die Versicherung ihrerseits Ansprüche geltend machen). Ob es ein hinreichender Grund für eine Ablehnung ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Ich würd da jedenfalls eher mit dem potenziellen Schaden, den die Wahlurne und dergleichen nehmen kann, argumentieren (auch wenn das letztlich ein Risiko ist, das die Wähler unabhängig von der Verantwortung dafür tragen müssen). |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 09. April 2014 - 00:40 Uhr: | |
Bundeswahlordnung § 9 Ehrenämter Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen [...] 5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben. http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__9.html Auf kommunaler und Landesebene gibt es in der Regel ähnliche Regelungen. |
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