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Dithmarscher
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 23. September 2008 - 09:36 Uhr: | |
Ich weiß ja nicht, ob ich hier damit richtig bin, das Thema hat mit Wahlrecht und Wahlen eher am Rande zu tun, aber ich probier's trotzdem mal... Wie sieht es eigentlich mit der Möglichkeit für Landkreise aus, von einem Bundesland zu einem anderen zu "wechseln"? Gibt es die überhaupt und wenn ja, wie ist das geregelt? Ist in diesem Fall eine Volksabstimmung obligatorisch? |

Philipp Waelchli Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 23. September 2008 - 09:52 Uhr: | |
Siehe GG 29 + Ausführungsgesetzgebung. |

Migan Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. September 2008 - 10:14 Uhr: | |
Es muss sogar möglich sein, dass einzelne Gemeinden von einem Bundesland zum anderen wechseln wie das Amt Neuhaus 1993. |

AeD Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. September 2008 - 10:52 Uhr: | |
Ja, siehe den Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen. |