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| Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Dezember 2014 - 01:42 Uhr: | |
Parteien sind dem Parteiengesetz unterworfen, Wählervereinigungen nicht. Bei Bu destagswahlen und den meisten Landtagswahlen ist der Parteistatus erforderlich. Die "Freien Wähler" sind in Bayern seit 2012 eine Partei, und zwar durch Beitritt zur einer 2009 gegründeten Sonstigen Politischen Vereinigung iSd Europawahlgesetzes zur Europawahl 2009, bei denen dann eine Clique 2010 eine Partei gegründet hat. hierbei soll es nach Darstellung ehemaliger Vorstandsmitglieder zu Manipulationen gekommen sein, was im Büro der Hessischen Landeswahlleitung zur Anregung führte, zur Bundestagswahl 2013 besser Unterstützunsunterschriften zu sammeln, da die Zurechnung der 2008 erzielten Landtagsmandate einer organisierten Wählergruppe zu einer erst 2009 bzw. 2010 gegründeten Gruppierung doch sonderbar sei. Der Name "Freie Wähler" steht aber auch in Bayern mehrheitlich für Wählervereinigungen, die von der Partei geführt werden, aber nach Vereinssatzung keine Parteimitgieder aufnehmen. In Hessen geht es sogar soweit, dass der Dachverband der Parteilosen, dessen Wählergruppen beim Eintritt einesParteimitglieds aus dem Dachverband automatisch ausscheiden, aber vom Hessischen Parteichef vertreten werden. Vereinzelt finden sich aich ehemalige Mitgieder der DKP (Niedersachsen) und der AFD (Hessen) unter dem Logo, das laut DPMA der Partei gehört. |