Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Wahl von Beisitzern

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Wahl von Beisitzern « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

anebos (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2008 - 11:44 Uhr:   

In einem e.V. finden Neuwahlen statt.
Laut Satzung können bis zu 7 Beisitzer in den Vorstand gewählt werden.
Es gibt 11 Vorschläge. Die Beistitzer sollen en-bloc gewählt werden. In der Satzung steht, dass ein Vorstandsmitglied als gewählt gilt, wenn der Bewerber die Mehrheit erreicht hat.
Es waren 70 Wahlberechtigte anwesend.
Wenn jetzt ein Bwerber 28 Stimmen hat und dadurch als 7. Beisitzer stehen würde, ist er dann gewählt oder muss er mind. 36 Stimmen erreichen?
Jeder Wahlberechtigte musste mind. 4 Stimmen abgeben, d.h. bei 4 Namen ein Kreuz machen. Man hatte also auch nicht die Möglichkeit, mit "Nein" zu stimmen
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2008 - 14:11 Uhr:   

Von deiner Beschreibung ausgehend ist die Anzahl der Beisitzer variabel, Mehrheit wurde dagegen ausdrücklich verlangt, und wäre wegen der 4 Pflichtstimmen leichter zu erreichen als ohne diese Vorschrift.

Für mich geht daraus hervor, dass ein Kandidat, der die Mehrheit von 36 Stimmen nicht erreicht, eben nicht gewählt ist, auch wenn es dadurch weniger als 7 Beisitzer gibt (was ja erlaubt ist)
 Link zu diesem Beitrag

anebos (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2008 - 14:26 Uhr:   

Dankeschön für die Antwort.
Habe aber gehört, dass es, wenn es keine Möglichkeit gibt, mit nein zu stimmen, gelten die anderen Stimmen als Enthaltung und somit wäre der Kandidat mit 28 Stimmen doch drin. Das ganze war auch eine abgesprochene Wahl. Ich denke, das die Mitglieder wahrscheinlich eine Neuwahl beantragen werden.
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn die Jahre davor nie darauf geachtet wurde, ob die Beisitzer die Mehrheit erreicht haben und immer die sieben meistgewählten als Beisitzer im Vorstand gelandet sind. Man kann doch nicht einfach so den Wahlmodus ändern. Kann man die Protokolle der latzten Wahlen einsehen?
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2008 - 19:43 Uhr:   

Nach den Vorschriften des BGB gelten Enthaltungen faktisch als Nein-Stimmen. Das kann aber durch die Satzung anders geregelt werden.
Eine ständig geübte Praxis bewirkt übrigens so etwas ähnliches wie ein "Gewohnheitsrecht", mit andern Worten müsste eine Abweichung im Einzelfall durch ausdrücklichen Beschluss oder durch Satzungsänderung erfolgen. Eine ständige Übung, die aber der Satzung widerspricht, kann nicht ins Feld geführt werden, jedes Mitglied kann darauf bestehen, dass die Satzung korrekt angewandt wird. Ein dazu im Widerspruch stehender Wahlakt kann angefochten werden.
Im übrigen ist die Einsichtnahme in die Protokolle früherer Versammlungen ein Mitgliedschaftsrecht.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite