TinaH (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 20. März 2008 - 08:19 Uhr: | |
Moin! Ich habe mal eine Frage, da ich es nicht im Internet finden kann. Darf ein Bürgermeisteranwärter am Tag der Wahl in die Wählerliste schauen, wer noch nicht gewählt hat? Und diese dann anrufen oder aufsuchen, um diese Menschen daran zu erinnern das an diesem Tag Wahlen sind? Aus meinem Gefühl nach würde ich sagen, Nein, das darf er nicht. Gibt es ein Gesetzt wo das drin steht? Gruß Tina H. |