Autor |
Beitrag |
Afriba
| Veröffentlicht am Montag, 16. September 2002 - 11:22 Uhr: | |
Hallo, Ich bin in eine andere Stadt gezogen und habe mich heute umgemeldet. Meine Wahlbenachrichtigung habe ich noch in der alten Stadt bekommen. Da ich ja nun eine neue Adresse im Personalausweis habe kann ich ja eigentlich nicht in der alten Stadt wählen gehen..... was nun? |
Eike
| Veröffentlicht am Montag, 16. September 2002 - 15:34 Uhr: | |
Du musst in deiner alten Stadt Briefwahlunterlagen beantragen, weil du nach dem 35. Tage vor der Wahl umgezogen bist. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 01:43 Uhr: | |
@Afriba: Du "mußt" zwar keine Briefwahl beantragen, aber wenn Du Dich am Sonntag nicht in der Nähe Deiner alten Stadt aufhältst, dürfte das die komfortabelste Lösung sein. Allerdings solltest Du Dich damit beeilen. Ansonsten kannst Du auch in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wählen. Das dürfte auch mit neuer Adresse im Perso kein Problem sein, zumal die meisten Wahlhelfer gar nicht erst den Ausweis sehen wollen. Notfalls kannst Du ja auch noch An- und Abmeldebestätigung mitnehmen. |
Eike
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 10:12 Uhr: | |
@Wilko: War natürlich ungeschickt ausgedrückt von mir. |
|