
UweKo (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2008 - 00:10 Uhr: | |
Verstößt ein Bürgermeister, der sich als Kandidat wieder aufstellen lässt nicht gegen das Neutralitätsgebot, wenn er auf seinen Wahlkampfbroschüren und Plakaten die E-Mailadresse und Telefonnummer der Gemeinde verwendet? |