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Ein Freund (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Februar 2008 - 11:36 Uhr: | |
Hallo zusammen, kann ein Vorstand nach der Genehmigung der Tagesordnung bei den anstehenden Wahlen einen Antrag auf geheime Wahl verweigern, mit dem Argument das die Tagesordnung genehmigt wurde und Änderungen jeglicher Art nicht zulässig sind ? Vielen Dank für die Hilfe. |
Philipp Wälchli
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Februar 2008 - 17:17 Uhr: | |
Refrain: Das kommt auf die Satzung an. Wenn die Satzung eine Bestimmung der Art enthält, dass Wahlen offen vorgenommen werden, wenn es nicht rechtzeitig beantragt und in der Tagesordnung festgelegt wurde, dann hat der Vorstand recht. Ansonsten kann die Tagesordnung nur die Reihenfolge und das Thema, nicht aber die inhaltliche Debatte über einen Gegenstand bestimmen. Von Gesetzes wegen muss es auch möglich sein, einen Beschlussentwurf in der Debatte zu modifizieren. Vereinsversammlungen sollen nicht nur Ja oder Nein sagen, sondern auch gestalten können. |
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